Um 1 Monat verlängert

Bundesheer-Spion bleibt in U-Haft!

Österreich
14.12.2018 14:16

Jener Bundesheer-Offizier, der jahrzehntelang geheime Militärinformationen an die Russen geliefert haben soll, muss wegen Tatbegehungsgefahr weiterhin in Untersuchungshaft bleiben. Das ist das Ergebnis einer Haftprüfungsverhandlung am Freitag am Landesgericht Salzburg. Der 70-jährige Salzburger wurde am 30. November in U-Haft genommen.

Die Haftfrist beträgt laut Gerichtssprecher Peter Egger einen Monat. Spätestens am 14. Jänner 2019 werde eine neuerliche Haftprüfung stattfinden. Der Beschluss über die Fortsetzung der U-Haft ist rechtskräftig. Der Beschuldigte und auch der Staatsanwalt verzichteten auf Rechtsmittel.

Verteidiger brachte Beschwerde ein
Verteidiger Michael Hofer hat allerdings eine Grundrechtsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof eingebracht. Er bezeichnete die Verhängung der U-Haft als gesetzeswidrig. Seiner Rechtsmeinung nach würden keine Haftgründe vorliegen, weil der ehemalige Oberst seit fünf Jahren in Pension sei und daher weder Staats- noch militärische Geheimnisse preisgeben könne. Zudem habe der Salzburger auch zuvor keine derartigen Geheimnisse an andere Länder verraten.

Bundeskanzler Kurz im Video: „Spionage ist inakzeptabel!“

Gegen den Salzburger wird wegen des Vergehens des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs (§ 256 StGB), des Verbrechens des Verrats von Staatsgeheimnissen (§ 252 Abs 1 StGB) sowie wegen vorsätzlicher Preisgabe eines militärischen Geheimnisses (§ 26 Abs 2 Militärstrafgesetz) ermittelt.

Oberst drohen bis zu zehn Jahre Haft
Der Oberst soll bei seinen Spionagetätigkeiten von 1992 bis Ende September 2018 äußerst professionell vorgegangen sein: Er hatte eine extrem unauffällige Tätigkeit in einer Leitstelle des Heeres. Alle zwei Wochen nahm er Kontakt zu einem russischen Agenten auf. Die Aufträge erhielt der mittlerweile 70-Jährige über einen Weltempfänger, seine Nachrichten verfasste er in einer Geheimschrift oder gab sie per Satellit direkt an die Russen durch. Er könnte nun nach dem Militärrecht angeklagt werden. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft.

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