Trügerischer „Besitz“

Darum können gekaufte Inhalte gelöscht werden

Web
14.09.2018 10:31

Warum digitale Musik, Filme oder Bücher über Amazon oder Apples iTunes leihen, wenn man sie für wenig mehr Geld kaufen und demnach dauerhaft besitzen kann? Das denken sich viele Nutzer. Doch wie ein aktueller Fall zeigt, können auch online gekaufte Inhalte wieder verlorengehen, sobald sich die Lizenzvereinbarungen ändern.

Twitter-Nutzer Anders G da Silva hatte laut eigenen Angaben unlängst feststellen müssen, dass drei von ihm gekaufte Filme aus seiner iTunes-Bibliothek verschwunden waren. Auf Nachfrage bei Apple erhielt er die Antwort, dass der Anbieter die Filme aus dem kanadischen Store entfernt habe und diese daher dort aktuell nicht mehr zur Verfügung stünden. Statt einer Rückerstattung der Kosten bot Apple ihm zwei Gratis-Filmleihen an.

Lizenziert statt gekauft
Das Problem: Digitale Inhalte, ob Filme, Musik oder Bücher, gehen in der Regel auch nach dem Kauf nicht in unseren Besitz über, sondern sind lediglich auf unbestimmte Zeit lizenziert. Ändern sich die Lizenzbedingungen, verschwinden die Inhalte. Apple oder Amazon machen daraus keinen Hehl und weisen in ihren Nutzungsbedingungen auch auf diesen Umstand hin - gelesen werden diese aber nur von den wenigsten Nutzern.

Hinweise im Kleingedruckten
So heißt es etwa im Kleingedruckten von iTunes: „
Die über den App Store zur Verfügung gestellten Apps werden an Sie lizenziert, nicht verkauft.“ Und weiter: „Der Lizenzgeber behält sich vor, Zugriffsverbote oder -beschränkungen im Hinblick auf Externe Dienste zu ändern, zu sperren, aufzuheben, zu deaktivieren oder einzuführen, jederzeit ohne Mitteilung und Haftung gegenüber Ihnen.“

Und bei Amazon steht in den Nutzungsbedingungen zu Prime Video: „Gekaufte Digitale Inhalte stehen Ihnen grundsätzlich weiterhin zum Herunterladen oder Streamen zur Verfügung, können jedoch aufgrund von möglichen Lizenzbeschränkungen des Inhalteanbieters oder aus anderen Gründen nicht mehr verfügbar sein. Amazon übernimmt keine Haftung für den Fall, dass erworbene Digitale Inhalte für weiteres Herunterladen oder Streamen nicht mehr zur Verfügung stehen.“

Ähnliches findet sich auch in den Nutzungsbedingungen des Online-Händlers zu dessen E-Book-Reader Kindle: „Ihre Kindle-Inhalte werden durch den Anbieter von Inhalten lizensiert, nicht aber verkauft.“

„Das würde in der physischen Welt nicht passieren“
Mehrere Kunden hatten dies bereits 2009 zu spüren bekommen, als der Online-Händler bereits bezahlte E-Books von ihren E-Readern löschte. Zwei von ihnen reichten daraufhin Klage ein. Sie seien niemals darüber informiert worden, dass einmal gekaufte elektronische Bücher von Amazon auch wieder gelöscht werden könnten, argumentierten sie. Der Online-Händler einigte sich schließlich außergerichtlich zur Zahlung von 150.000 US-Dollar.

„Das würde in der physischen Welt nicht passieren. Niemand kommt an Ihre Tür und verlangt, dass Sie ein Buch zurückgeben“, zitierte die „Los Angeles Times“ 2016 den Jusprofessor Aaron Perzanowksi. „Aber in der digitalen Welt können sie (Amazon, Anm.) einfach in Ihren Kindle gehen und es nehmen.“

Auf Nummer sicher
Wer auf Nummer sicher gehen und nicht in der ständigen Ungewissheit leben möchte, dass ihm seine digitalen Inhalte wieder „entrissen“ werden können, sollte daher am besten wieder zum physischen Buch, CD, DVD oder Blu-ray greifen. Gerade bei Filmen liegen inzwischen nicht selten Codes für den digitalen Download bei - so hat man zumindest eine Sicherungskopie für den Fall, dass die digitale Kopie verschwindet. Vorausgesetzt, man hat dann auch noch einen Player, der das entsprechende Format unterstützt ...

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