Drei Jahre Haft

1,5 Mio. Euro abgezweigt: Buchhalterin verurteilt

Österreich
18.04.2018 15:56

Eine Buchhalterin (59) hat von Mitte 2014 bis Ende November 2015 fast 1,5 Millionen Euro abgezweigt. Sie wurde am Mittwoch wegen Untreue nicht rechtskräftig zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. „Supersmart gemacht“, gestand der nunmehrige Geschäftsführer der Online-Plattform, bei der die Täterin beschäftigt war, der 59-Jährigen zu.

„Besonders schwer ist es Ihnen nicht gemacht worden“, relativierte die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung in Richtung der Angeklagten die Einschätzung des Firmen-Leiters, der zu Beginn des inkriminierten Geschehens noch nicht an Bord des Unternehmens war. Als die Buchhalterin eingestellt wurde, musste sie kein Leumundszeugnis vorlegen. Daraus wäre allerdings hervorgegangen, dass die Frau zu diesem Zeitpunkt bereits zwei Vorstrafen wegen Betrugs aufwies. Außerdem war gegen sie ein Untreueverfahren im Gange, als sie bei dem Essensanbieter die Leitung des Rechnungswesens übernahm. Die Buchhalterin hatte sich bei ihrem vorigen Arbeitgeber nicht weniger als 3,2 Millionen Euro zugeeignet.

Während sie sich wegen dieser Sache vor Gericht zu verantworten hatte, besaß sie die Chuzpe, sich parallel Gelder des Essensanbieters auf zwei Konten ihres Sohnes zu überweisen, auf die sie Zugriff hatte. Sie selbst stand nämlich auf der „schwarzen Liste“ der Banken und verfügte deshalb über kein eigenes Konto mehr. Der Filius - ein mittlerweile 27 Jahre alter Lehrling - bekam von all dem nichts mit. Mit den fast 1,5 Millionen Euro renovierte die Angeklagte ein von ihren Eltern geerbtes Haus, ließ daneben ein neues samt Pool errichten und bezahlte ihre Gläubiger, die ihr in dem anhängigen Strafverfahren, in dem sie im Dezember 2015 zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt wurde, zusehends Druck machten.

„Wahnwitzig“ gehandelt
Vor einem Schöffensenat bekannte sich die 59-Jährige, die aus der Justizanstalt Schwarzau vorgeführt wurde, wo sie derzeit die zweieinhalb Jahre verbüßt, nun „ganz schuldig“, wie sie betonte. Sie habe „in Verblendung“ und „wahnwitzig“ gehandelt, gab sie zu Protokoll. Während ihres letztes Gerichtsverfahrens habe sie das Gefühl gehabt, „dass mein Leben aus und vorbei ist und ich halt noch irgendwie versuch, alles in Ordnung zu bringen“. Ihr damaliger Ehemann - er hat sich mittlerweile scheiden lassen - habe ihr zum Selbstmord geraten, sie habe aber ihr bereits ihren Kindern überschriebenes Elternhaus sanieren und jenen zuliebe erhalten wollen, sagte die Angeklagte. Deswegen habe sie sich mittels der PIN- und TAN-Codes, auf die sie Zugriff hatte, Gelder des Essensanbieters zugeeignet.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die 59-Jährige akzeptierte die Entscheidung, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

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