Bei Kundenkontakt

AMS: Hitzige Debatte über Kopftuch-Verbot

Österreich
03.03.2018 11:37

Kein Kopftuch am Arbeitsplatz - diese Vorschrift gilt angeblich für Beraterinnen beim Arbeitsmarktservice Wien. „Wir sind generell dagegen, dass im direkten Kundenkontakt Religion oder Weltanschauung offen zur Schau gestellt werden“, meint zumindest Winfried Göschl, stellvertretender AMS-Wien-Chef. Chefin Petra Draxl will davon am Samstag aber nichts wissen: „Es gibt diesbezüglich weder Verbote noch Anweisungen.“

Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, werden alleine beim AMS in Wien 1800 Berater und Beraterinnen beschäftigt. In ganz Österreich trage keine einzige Mitarbeiterin mit Kundenkontakt bei der Arbeit ein Kopftuch. „Rollenbilder“ sollen so „gerade in Zusammenhang mit der Arbeitssuche nicht tradieren“, wird Göschl dazu in einer Aussendung zitiert.

„Aus freien Stücken entschieden“
Am Samstag wollte das AMS Wien diese Darstellungen jedoch so nicht stehen lassen: „Das ist falsch. Das AMS hat in jüngerer Zeit zumindest drei Frauen aufgenommen, die ein Kopftuch tragen. Richtig ist allerdings, dass derzeit keine dieser Beraterinnen das Kopftuch im direkten und persönlichen Kontakt mit Kundinnen und Kunden trägt. Dazu haben sich diese Kolleginnen aus völlig freien Stücken entschieden“, heißt es in einer Aussendung.

Geringere Jobchancen - „so ehrlich müssen wir schon sein“
Göschl sieht das Tragen eines Kopftuchs allerdings nicht nur bei beratenden Tätigkeiten problematisch. Vielmehr verringere dies sogar generell die Chancen am Arbeitsmarkt: „Das sagen wir Frauen, die wir beraten, auch. So ehrlich müssen wir schon sein.“

Umgang mit Vollverschleierung bislang unklar
Seit Herbst 2017 gilt das „Burka-Verbot“. Wie man künftig mit vollverschleierten Frauen umgehen will, die in einer AMS-Stelle um Arbeitslosengeld oder Mindestsicherung ansuchen, ist allerdings bislang noch nicht geklärt. So bat das AMS den Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt um Klärung, dieser verwies an das Innenministerium und dieses wiederum sieht die Zuständigkeit beim Sozialministerium. Eine Antwort sei bisher noch nicht eingegangen, heißt es in der Aussendung von Samstagfrüh.

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