Burkhard Jellonek, Leiter der Saarländischen Landeszentrale für politische Bildung, meinte, es sei ein "Unding", dass die rassistischen Texte "nunmehr im Internet Verbreitung finden". Auf das Lied sei er bei der Recherche für eine Diskussionsveranstaltung mit Schülern gestoßen. YouTube machte der Beamte außerdem den Vorwurf, nicht schnell genug auf seine Anzeige reagiert zu haben: Diese sei bereits am Freitag erfolgt, erst im Laufe des Montags sei das Video entfernt worden.
Ein Sprecher der YouTube-Mutter Google zeigte sich überrascht: Es sei die erste direkte Anzeige gegen das Videoportal in Deutschland. Im Telemediengesetz sei auch verankert, dass Provider keine "aktiven Überwachungspflichten" hätten. Auch die Nutzungsbedingungen von YouTube Deutschland verböten das Hochladen rechtsextremer Inhalte. Außerdem gebe es die Möglichkeit, illegale Inhalte mit wenigen Klicks zu melden. Diese würden dann auch am Wochenende von Mitarbeitern geprüft und bei einem Rechteverstoß oder einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingung umgehend entfernt. Das dauere in der Regel nicht mehr als eine Stunde.
Jellonek betonte hingegen die Pflicht der Anbieter, das Einstellen indizierter Titel von vornherein zu unterbinden. Ein Anbieter wie YouTube "darf nicht andere Leute seine Arbeit machen lassen", kommentierte Jellonek die Meldefunktion des Portals.
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