Seit 1. April wird in Österreich eine Verschrottungsprämie von 1.500 Euro ausbezahlt, wenn man sein altes Autos der Schrottpresse übergibt und sich einen Neuwagen zulegt. Doch bei weitem nicht alle Interessenten wissen genau Bescheid, wie und unter welchen Voraussetzungen wer die Prämie bekommt. Der ÖAMTC hat die häufigsten Fragen an den Clubtelefonen zusammengefasst – samt Antworten.
Welche Bedingungen muss man beim alten Auto erfüllen? Der Wagen muss vor dem 1.1.1996 in Österreich zugelassen worden sein. Er muss mindestens ein Jahr vor der Verschrottung ununterbrochen auf denselben Besitzer im Inland zugelassen gewesen sein. Das Fahrzeug muss eine gültige §57a KFG-Plakette haben (inkl. vier Monate "Toleranzfrist") und "fahrtüchtig" sein.
Welche Bedingungen muss man beim neuen Auto erfüllen? Der Neuwagen muss zwischen dem 1.4.2009 und dem 31.12.2009 zugelassen werden und mindestens die Euro-4-Norm erfüllen. Der Kaufpreis spielt keine Rolle.
Wer kann die Prämie beantragen? Anspruchsberechtigt sind nur Privatpersonen.
Was muss man beim Autokauf beachten? Prinzipiell gilt wie immer, Preise zu vergleichen und zu verhandeln.
Wie wird die Prämie abgewickelt? Das Verfahren läuft über den Händler bzw. in der Folge über "Finanz online" (BMF - Bundesministerium für Finanzen). Der Betrag von 1.500 Euro wird vom Finanzamt direkt auf das Konto des Autokäufers überwiesen.
Wie wird die Prämie finanziert? 50 Prozent der Prämie trägt der Staat, 50 Prozent die Automobilwirtschaft (davon insgesamt 250 Euro Händler und Verschrotter).
Wann läuft die Prämie aus? Die Auszahlung ist zum einen zeitlich begrenzt (31.12.2009). Zum anderen gibt es auch ein maximales Gesamtvolumen von 45 Millionen Euro (also 30.000 Fahrzeuge à 1.500 Euro). Sollte es mehr Anträge geben, könnten Käufer auch um die Prämie umfallen. Derzeit sind rund 900.000 Fahrzeuge im Bestand, die "prämienreif" wären.
Was macht man mit der gültigen Vignette auf dem Altauto? Die Asfinag ersetzt die Vignette. Der ÖAMTC übernimmt die Abwicklung für seine Mitglieder kostenlos, für Nicht-Clubmitglieder gegen einen Unkostenbeitrag von zehn Euro. "Das heißt, einfach mit dem Verschrottungsnachweis, der Abmeldebestätigung des Altautos und dem Vignettenabschnitt an einen Stützpunkt kommen. ÖAMTC-Mitglieder erhalten umgehend eine neue Vignette", so der ÖAMTC.
Wenn das Altauto z.B. auf einen Familienangehörigen zugelassen war, kann das Neuauto dann auf zwei Personen zugelassen werden? "Eine Zulassung auf zwei Familienangehörige ist möglich. Um die Prämie zu erhalten, muss jedenfalls eine der beiden Personen als Zulassungsbesitzer des Altautos und Zulassungsbesitzer des Neuwagens aufscheinen", stellt Stefan Saumweber von der ÖAMTC-Interessenvertretung klar. Man kann aber natürlich später ummelden, es ist keine "Behaltefrist" vorgesehen.
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