Neue Koalitionsziele

So soll Wohnen wieder leistbarer werden

Wohnkrone News
30.01.2017 16:42

Nach wie vor ächzt die Vielzahl der Österreicher unter den steigenden Mietpreisen, immer tiefer muss man mittlerweile ins Börserl greifen. Neue Ziele beim Thema Wohnen setzt sich nun die Koalitionsregierung: So soll etwa zusätzliches Bauland für Wohnungen mobilisiert werden - und neues privates Kapital für den sozialen Wohnbau, etwa über eine "Öffnung" der prämienbegünstigen Zukunftsvorsorge. Offen ist allerdings weiterhin, wie es mit dem bereits lange geplanten neuen Miet- und Wohnrecht weitergeht.

Damit institutionellen Anlegern Investitionen in Anteile gemeinnütziger Wohnbauträger erlaubt werden, soll der künftige Verkaufspreis dieser Anteile über dem Kaufpreis liegen können - und zwar ohne dass es zu höheren Gewinnausschüttungen der Wohnbauträger kommen muss, heißt es im neuen Arbeitsprogramm.

Zum Punkt der Öffnung des "Lebenszyklusmodells" der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge für Investments in den sozialen Wohnbau werden als Ziele genannt: flexiblere Investitionsmöglichkeiten für Pensionsinvestmentfonds, Mitarbeitervorsorgekassen, Versicherungen.

"Schaffung von Vorbehaltsflächen für förderbaren Wohnbau"
Damit bei Wohnraum das Missverhältnis von Angebot und Nachfrage ausgeglichen werden könne - die Mieten stiegen in den vergangenen Jahren laufend an -, will die Regierung zusätzliches Bauland sowie privates Kapital für den sozialen Wohnbau mobilisieren, und zwar "ohne dass der gemeinnützige wohnungswirtschaftliche Kreislauf gestört wird", wie betont wird.

Konkret geht es um die "Schaffung von Vorbehaltsflächen für förderbaren Wohnbau". Bei Umwidmungen von Grundstücken der öffentlichen Hand in Bauland sollen 25 Prozent als Vorbehaltsflächen für förderbaren Wohnbauraum ausgewiesen bzw. vorbehalten werden. Das verpflichtende 25-Prozent-Angebot soll nach einer bestimmten Frist verfallen, wenn kein Bedarf dafür bestehen sollte.

Privatgrund von Regelungen ausgenommen
Dieses System soll auch auf Baurechtsflächen anwendbar sein - bzw. es Gemeinden ermöglichen, Baurechte zugunsten geförderter Wohnungen bzw. förderbaren Wohnraums auch zu einem begünstigten Zins vergeben zu können. Insgesamt geht es um Grund von Bund, Ländern, Gemeinden - Boden im Privateigentum soll von solchen Regelungen explizit ausgenommen sein.

Bislang keine umfassende Wohnrechtsreform
Offen ist, wie es mit dem lange geplanten neuen Miet- und Wohnrecht weitergeht. Dieses wurde Ende 2013 im "alten" Regierungsprogramm als Absicht fixiert, nachdem der vorangegangene Wahlkampf stark von Slogans in Richtung "leistbares Wohnen" geprägt war. Teile der damaligen Ziele, etwa die Reform des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, wurden schon umgesetzt, auch eine Art Sonderwohnbauprogramm rund um die neue Wohnbauinvestitionsbank, kurz WBIB - nicht aber eine umfassende Wohnrechtsreform. Daran hatten sich Abgesandte von SPÖ, ÖVP sowie Juristen und andere Experten bisher die Zähne ausgebissen - auch wegen ideologischer Differenzen, wie es aus informierten Kreisen immer wieder hieß.

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