32 Jahre nach Tat

Prostituierten-Mord in Salzburg: Kein neues Verfahren

Österreich
04.09.2012 11:18
Der Mord an einer Prostituierten vor 32 Jahren in der Stadt Salzburg wird gerichtlich nicht mehr aufgerollt. Ein Richtersenat des Oberlandesgerichtes Linz hat eine Wiederaufnahme des Verfahrens abgelehnt. Der Verteidiger des 1981 wegen Mordes an Heidemarie M. (23) verurteilten Oberösterreichers Manfred B. und ein Opferanwalt sind damit mit ihrer Beschwerde gegen einen Beschluss des Landesgerichtes Salzburg, das bereits einen Wiederaufnahmeantrag abgelehnt hatte, abgeblitzt.

Rechtsanwalt Clemens Krabatsch erklärte am Dienstag: "Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass es mein Mandant nicht gewesen ist. Auch er ist enttäuscht, er hat gehofft, dass die Wahrheit ans Licht kommt. Ich habe die Entscheidung des OLG gestern bekommen. Wir überlegen uns jetzt, wie weitere Schritte gesetzt werden können. Aufgegeben wird nicht, wir bleiben am Ball", betonte Krabatsch.

"Wir hätten uns mehr Engagement von der Staatsanwaltschaft erwartet, nachdem ja der Antrag von ihr gekommen ist", sagte Verteidiger Krabatsch. Die Staatsanwaltschaft hatte die Entscheidung des Landesgerichts akzeptiert und keine Beschwerde dagegen eingebracht.

Beschwerde beim OGH nicht möglich
Die Entscheidung der Geschworenen im Prozess 1981 sei mit 5:3 ja knapp ausgefallen. Für den Oberösterreicher hilfreiche Beweismittel gebe es aber nicht mehr - wie etwa ein Leibchen mit einem Blutfleck. Dass nach der Verurteilung von B. dieses Beweisstück wieder der Mutter des Opfers übergeben wurde und nun nicht mehr zur Verfügung steht, zeige, wie schlampig damals mit Beweismitteln umgegangen worden sei, echauffierte sich der Verteidiger. Hier hätte eine DNA-Analyse Manfred B. entlasten können.

Der OLG-Beschluss ist rechtskräftig, eine Beschwerde beim Obersten Gerichtshof ist nicht möglich. Der Salzburger Opferanwalt Stefan Rieder hatte ebenfalls eine Beschwerde beim OLG eingebracht. Er vertritt den Sohn der mit dem Kabel erwürgten Prostituierten.

Fingerabdruck-Abgleich brachte Fall ins Rollen
Ein routinemäßiger Abgleich von Fingerabdrücken in einer Datenbank der Polizei hatte den Fall im Vorjahr wieder ins Rollen gebracht: Am Tatort war 1980 in einer Wohnung in der Stadt Salzburg auf einem Etui, aus dem nach dem Mord umgerechnet 3.000 Euro fehlten, ein unbekannter Fingerabdruck sichergestellt worden, der 2011 einem in München lebenden Kraftfahrer aus den Niederlanden zugeordnet werden konnte. Dieser war zur Tatzeit 16 Jahre alt und arbeitete als Kochlehrling in der Stadt Salzburg.

Die Staatsanwaltschaft Salzburg beantragte daraufhin die Wiederaufnahme des Strafverfahrens. Rechtsanwalt Krabatsch schloss sich dem Antrag an. Sein Mandant, der ehemalige Zuhälter Manfred B., war in der Causa 17 Jahre lang im Gefängnis gesessen. Er hatte die Tat vom 5. November 1980 in seiner angemieteten Wohnung in der Linzergasse vehement bestritten. Der Oberösterreicher wurde 1981 in einem Indizien-Prozess zu 20 Jahren Haft verurteilt und 1997 aus der Haft entlassen.

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