Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Der erstangeklagte 22-Jährige wurde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 480 Euro, die Hälfte davon bedingt, verurteilt. Seine beiden Mitangeklagten bekamen Geldstrafen in der Höhe von 320 und 240 Euro auferlegt. "Ich habe Sie verurteilt, weil Sie die Absicht hatten, die Bewohner des Heimes zu erschrecken", begründete Richterin Nadja Obwieser das Urteil. Doch von den 120 Asylwerbern im Flüchtlingsheim hätten lediglich sieben die Attacke mitbekommen und nur zwei davon hätten angegeben, dass sie tatsächlich Angst hatten, meinte die Richterin.
Racheaktion wegen Handy-Diebstahls
Alle drei Angeklagten hatten sich zu Prozessbeginn schuldig erklärt. "Einer der Asylwerber hatte mir wenige Tage zuvor mein Handy gestohlen, deswegen wollten wir sie erschrecken", sagte der 17-Jährige. Mit dem Auto seien sie schließlich zum Flüchtlingsheim gefahren und hätten dort mehrere Feuerwerkskörper gezündet, schilderten die Beschuldigten den Tathergang. Nachdem jemand aus dem Heim mit einer Taschenlampe auf den Balkon trat, seien sie zurück zum Auto gerannt und weggefahren.
Man habe lediglich ein wenig Radau schlagen wollen, meinte einer der Tiroler. Es sei eine spontane Aktion gewesen, die nicht richtig geplant war. Die drei Angeklagten baten in ihren Schlussworten um Entschuldigung und sprachen unisono von einer "blöden Aktion".
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.