Wertsicherung

Gilt für „alte“ Verträge: Wohnen wird teurer!

Wohnkrone News
31.01.2018 15:05

Für Mietwohnungen erhöht sich ab 1. Februar 2018 der Kategoriemietzins. Mehr zahlen müssen Mieter bestehender Objekte aber frühestens ab 1. März, sofern ihr Vertrag eine Wertsicherungsvereinbarung enthält und der Vermieter die Möglichkeit nützt.

Es gelten komplizierte Vorschriften: Der Vermieter muss ein „Erhöhungsbegehren“ stellen, das beim Mieter mindestens 14 Tage vor dem Termin, ab dem die Erhöhung gelten soll, in der Post eintreffen muss. Kommt das Schreiben zu spät, muss erst einen Monat später mehr bezahlt werden. Der Brief darf aber auch nicht vor dem 1. Februar 2018 abgeschickt worden sein, weil da die Änderung noch nicht gegolten hat.

Betroffen sind vor allem Mietverträge, die vor dem 1. März 1994 abgeschlossen wurden und in den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) fallen. Später ist nur noch die Ausstattungskategorie D betroffen (ohne Wasser oder Toilette in der Wohnung bzw. unbrauchbar).

Zu einer Erhöhung kommt es, weil der Verbraucherpreisindex im Oktober des Vorjahres den fünfprozentigen Schwellenwert seit der letzten Anhebung der Kategoriemietzinse überschritten hat. Das war am 1. April 2014 der Fall gewesen.

Kronen Zeitung

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