Shellhorn hatte bei dem Mann aus dem US-Bundesstaat North Carolina ein paar alte Münzen ersteigert. Der Verkäufer bat ihn nach der Transaktion um Feedback. Laut Shellhorn waren die doch relativ wertvollen Münzen lieblos in einem Plastiksackerl verpackt und ungeschützt. Das schrieb er auch in seine Bewertung, ansonsten hatte alles gepasst.
Doch dem Verkäufer war das alles andere als recht. Wenige Tage später hatte Shellhorn eine Rufschädigungsklage mit einem Streitwert von 10.000 Dollar im Postkasten. Das Gericht befasse sich derzeit mit dem Fall, der dem geklagten Käufer schon 500 Dollar an Anwaltshonorar kostete. "Ich habe genug Feedback für mein Feedback bekommen. Ab jetzt werde ich niemanden mehr bewerten", sagte Shellhorn den "King 5 News".
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.