"Daesh 21"

18-Jähriger wegen WLAN-Name verurteilt

Web
07.11.2016 10:01

Weil er seinem WLAN den Namen "Daesh 21" gegeben hat, ist ein 18-jähriger Franzose aus Dijon zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. "Daesh" ist die arabische Bezeichnung für die Terrormiliz Islamischer Staat.

Wie die französische Zeitung "Figaro" berichtet, hatte ein besorgter Nachbar den WLAN-Namen, die sogenannte SSID, entdeckt und die Polizei alarmiert. Die machte den 18-Jährigen daraufhin rasch ausfindig, durchsuchte Computer, Smartphone und Social-Media-Accounts, konnte jedoch keinerlei Hinweise auf terroristische Verbindungen finden.

Die Verteidigerin des 18-Jährigen bezeichnete die Namenswahl als "Dummheit". Die bloße Verwendung bedeute nicht, dass sein Mandat Terrorismus befürworte, so Karima Manhouli. "Er hat sich einfach für diese Worte entschieden, ohne überhaupt zu wissen, warum."

Wohl auch deshalb wurde der 18-Jährige wurde zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Weil er die Strafe jedoch ablehnte, verhängte der Richter eine Bewährungsstrafe. Das WLAN hat der Verurteilte inzwischen umbenannt in "Roudoudou 21" - der Name einer französischen Süßigkeit.

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