Gegen Auflagen

Gericht lässt Mette-Marits Sohn Marius frei

Royals
02.11.2026 18:17
Porträt von krone.at
Von krone.at

Nach neun Monaten Untersuchungshaft kommt der Sohn der norwegischen Königin Mette-Marit, Marius Borg Høiby, frei. Ein Gericht entschied nun, dass der 29-Jährige aus der U-Haft entlassen wird – damit muss er wohl auch keine elektronische Fußfessel mehr tragen. 

Das Bezirksgericht Oslo hat seiner Freilassung zugestimmt, wie die norwegische Zeitung „VG“ schreibt. Die Staatsanwaltschaft legte gegen diese Entscheidung Berufung ein – diese hatte eine Verlängerung der Untersuchungshaft für weitere vier Wochen gefordert. Die Berufung bedeutet, dass der Stiefsohn des norwegischen Königs erst dann freigelassen wird, wenn die Berufung vor dem Berufungsgericht verhandelt wurde.

Norwegens Königin Mette-Marit mit ihrem Sohn Marius aus erster Ehe
Norwegens Königin Mette-Marit mit ihrem Sohn Marius aus erster Ehe(Bild: APA-Images / dana press / dana)

Anwalt: „Marius ist glücklich und erleichtert“
In dem Urteil zu seiner Freilassung sind jedoch auch Auflagen beschrieben: So muss Marius sich Drogentests unterziehen. Der Anwalt des 29-Jährigen erklärte, dass man mit der Entscheidung des Bezirksgerichts Oslo zufrieden sei. „Marius ist glücklich und erleichtert, betrachtet es aber mit Vorsicht, da es noch nicht rechtskräftig ist“, so der Verteidiger Daniel Storrvik gegenüber „VG“. Es könnte sein, dass Marius bereits am Dienstag die Fußfessel ablegen darf. 

Mit Fußfessel auf dem Wohnsitz der königlichen Familie
Marius bereite die aktuelle Situation große Schwierigkeiten, hatte Storrvik am Montag nach der Anhörung zur Untersuchungshaft erklärt. Marius befindet sich in einem Haus in Skaugum, dem Wohnsitz des Königspaares, und trägt eine elektronische Fußfessel. Es ist ihm gestattet, Besucher zu empfangen – auch seine Mutter Mette-Marit darf er im Haupthaus in Skaugum täglich besuchen. 

Marius wurde vom Bezirksgericht Oslo zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, unter anderem wegen Vergewaltigung zweier Frauen und häuslicher Gewalt gegen seine ehemalige Partnerin Nora Haukland. Gegen das Urteil legte er Berufung ein – die Berufungsverhandlung beginnt am 9. Februar. Auch die Staatsanwaltschaft ging gegen die Entscheidung vor: Ihr war die Strafe zu niedrig. 

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