(Zu) Wenige Kärntner Betreuungsstätten ermöglichen eine Vollbeschäftigung beider Elternteile. Das zeigen aktuelle Zahlen des Monitoringberichtes zur elementaren Bildung.
Eine zentrale Sorge vieler Eltern ist und bleibt die Frage nach der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Abhilfe schaffen sollen diesbezüglich Bildungseinrichtungen, die dem „Vereinbarkeitsfaktor Familie und Beruf“ (VIF) entsprechen und damit eine Vollerwerbstätigkeit beider Erziehungsberechtigten ermöglichen.
Damit eine Betreuungseinrichtung als VIF-konform gilt, müssen einige Kriterien erfüllt werden: Pro Jahr müssen jene Einrichtungen mindestens 47 Wochen und wöchentlich von Montag bis Freitag 45 Stunden geöffnet haben. Zusätzlich muss die Einrichtung an mindestens vier Tagen pro Woche 9,5 Stunden geöffnet sein und ein Mittagessen anbieten.
Proaktiv kann das Land lediglich über die gesetzlich festgelegten Förderkriterien auf der Angebotsseite Städte und Gemeinden motivieren.
Gerhild Hubmann, Leiterin der Landesabteilung Bildung und Kinderschutz
Vereinbarkeit nicht überall gegeben
Im Vergleich mit den restlichen Bundesländern, schneidet Kärnten bei den 0- bis 2-Jährigen in VIF-konformen Betreuungseinrichtungen überdurchschnittlich gut ab. Bei den 3- bis 5-Jährigen zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Kärnten hat mitunter den geringsten Anteil an Kindern in VIF-konformen Einrichtungen.
„Das lässt sich mit der innerstädtischen Organisation erklären. Viele Kindergartengruppen werden im Sommer an einem Standort zusammengelegt. So entsteht ein niedrigerer VIF-Wert“, sagt Gerhild Hubmann, Leiterin der Landesabteilung Bildung und Kinderschutz.
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