Mit hohem Tempo war ein 22-Jähriger Mittwochabend auf dem Radweg von Arnoldstein Richtung Villach unterwegs, stürzte und erlitt schwere Verletzungen. Sein Scooter konnte bis zu 74 km/h erreichen!
Gegen 18.20 Uhr war am Mittwoch ein 22-jähriger Oberkärntner auf dem Radweg R3 unterwegs; mit erhöhter Geschwindigkeit, wie Zeugen später aussagten.
Als eine Autolenkerin aus einem Parkplatz auf die B 83 einfahren wollte, kam der E-Scooter-Fahrer ohne Kollision zu Sturz und erlitt dabei schwere Verletzungen.
Er wurde nach der Erstversorgung vom Rettungshubschrauber RK1 in das Klinikum Klagenfurt geflogen.
Fast 50 km/h zu schnell!
Ein Rollentest ließ die Beamten staunen: Der Scooter konnte eine Geschwindigkeit von 74 km/h erreichen! Erlaubt sind für solche Fahrzeuge maximal 25 km/h und höchstens 600 Watt. Verboten ist es zudem, eine zweite Person am Scooter mitzunehmen. Wer einen E-Scooter lenkt und dabei ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, verstößt ebenfalls gegen ein Gesetz.
Seit 1. Mai 2026 gelten E-Scooter offiziell als Fahrzeug, müssen eine Bremse, eine Hupe oder Klingel, zwei weiße Rückstrahler nach vorne, zwei rote Rückstrahler nach hinten, zwei gelbe Rückstrahler zur Seite, einen gelben Blinker am Ende jedes Lenkergriffs haben, wie der ÖAMTC auflistet. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht sind zudem ein weißes ruhendes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht vorgeschrieben, letzteres darf auch blinken.
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