Die hohen Spritpreise wirken sich besonders bei Berufspendlern negativ im Geldbörserl aus. Im Rahmen der Arbeitnehmerförderung (ANF) kann jene Personengruppe noch bis Ende Oktober einen Fahrtkostenzuschuss bei der Kärntner Arbeiterkammer beantragen. Auch der „Kärntner Sprit-Bonus“ unterstützt finanziell.
Seit Monaten haben Kärntnerinnen und Kärntner mit den steigenden Spritpreisen zu kämpfen. Vor allem Berufspendler, die mehrmals die Woche oder gar täglich auf ihr Auto angewiesen sind, belastet die Teuerung sehr. Damit der Weg zur Arbeit nicht noch weiter zur finanziellen Herausforderung wird, will das Land Kärnten zusammen mit der Arbeiterkammer Kärnten (AK) Abhilfe schaffen.
Besondere Voraussetzungen
Im Rahmen der Arbeitnehmerförderung (ANF) können Berufspendler einen Fahrtkostenzuschuss beantragen. Besonders Kärntnern mit geringem bis mittlerem Einkommen, die an mehreren Tagen in der Woche zur Arbeit pendeln, soll damit unter die Arme gegriffen werden. Doch nicht alle Pendler sind automatisch für den Zuschuss berechtigt: Nur, wer jährlich weniger als 31.680 Euro verdient und mehr als 30 km einfache Wegstrecke auf dem Weg zur Arbeit zurücklegt, kann den Antrag stellen.
AK-Präsident Günther Goach dazu: „Kärnten ist ein Pendlerland. Viele Menschen legen täglich lange Wege zurück und sie dürfen mit den steigenden Kosten nicht allein gelassen werden. Wir setzen uns dafür ein, Mobilität leistbar zu halten, egal ob jemand auf das Auto angewiesen ist oder mit Bus und Bahn fährt.“ Die Frist für jene Anträge läuft mit 31. Oktober aus.
„Kärntner Sprit-Bonus“ bringt einmalige Hilfe
Neben dem Fahrtkostenzuschuss können betroffene Personen auch durch den „Kärntner Sprit-Bonus“ finanzielle Unterstützung bekommen. All jene, die für den Fahrtkostenzuschuss berechtigt sind sowie mit dem Privatfahrzeug mindestens 30 Kilometer einfache Wegstrecke fahren, können mit dem „Bonus“ einmalig 75 Euro erhalten. Bis 31. Dezember kann der Sprit-Bonus beantragt werden.
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