YouTube hat dafür sein bislang ausschließlich Urheberrechtsinhabern vorbehaltenes Content-ID-System, mit dem diese das Videoportal nach geschützter Musik durchsuchen können, unter dem Namen Audio-Bibliothek öffentlich zugänglich gemacht. Wie die Google-Tochter in einem Blogeintrag erklärte, finden YouTube-Uploader hier neben kostenloser Musik und Soundeffekten auch Informationen über "Nutzungsbeschränkungen für beliebte Musik".
Über eine integrierte Suche können Nutzer gezielt nach einzelnen Songs oder Interpreten suchen und in Erfahrung bringen, in welchen Ländern die entsprechende Musik eventuell gesperrt ist und ob sich ihre Verwendung als YouTube-Partner eventuell sogar zu Geld machen lässt. So lässt sich das berühmte "Gangnam Style" des südkoreanischen Rappers Psy den Angaben nach zwar weltweit abspielen, aber nicht monetarisieren.
Nur weil ein Song aktuell als "abspielbar" gelistet wird, bedeutet das aber nicht automatisch, dass er auch in Zukunft frei verwendbar ist: YouTube weist darauf hin, dass Urheberrechtsinhaber "ihre Richtlinien ändern oder Maßnahmen gegen dein Video ergreifen" können, "die von den hier beschriebenen Richtlinien abweichen".
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