Ab September gibt es Konsequenzen für jene, die gerne unaufgefordert ihr bestes Stück verschicken. Schon am Freitag endet die Begutachtungsfrist für die geplante Gesetzesänderung, die ungewollt verschickte Penisfotos künftig unter Strafe stellt. Strafen bis zu sechs Monaten Haft drohen.
Mit Septemberbeginn sollen Empfängerinnen und Empfänger von Dick-Pics zumindest rechtlich endlich besser geschützt sein. Wer es trotzdem tut, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer satten Geldstrafe in der Höhe von bis zu 360 Tagessätzen rechnen!
Strafbestand künftig unter Paragraf 218 StGB verankert
Die neue Bestimmung wird unter Paragraf 218 StGB („Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen“) als Absatz 1b eingeführt. Damit soll die unaufgeforderte Zusendung von Dick-Pics strafbar sein, wenn sie per SMS, MMS, E-Mail, Sofortnachricht, Posting, AirDrop oder Bluetooth verschickt wird – also auf allen gängigen elektronischen Wegen.
Laut Entwurf wird die Strafbarkeit dann ausgelöst, wenn eine solche Zusendung eine Belästigung darstellt. Sollte durch die wiederholte Zusendung ein noch schwerwiegender Tatbestand erfüllt sein – etwa Stalking nach Paragraf 107a StGB – käme dieser zur Anwendung.
„Überschießende Kriminalisierung“ befürchtet
Bedenken gibt es zudem von der Österreichischen Rechtsanwaltskammer (ÖRAK). Sie befürchtet eine „überschießende Kriminalisierung“ – gerade bei Jugendlichen – und hätte gerne eine Einschränkung auf besonders schlimme Fälle gesehen. Die ÖRAK argumentiert, dass man den Absender solcher Nachrichten meist auch blockieren könne und dass jugendtypische Fehltritte nicht gleich strafrechtlich sanktioniert werden sollten.
Außerdem weist die ÖRAK darauf hin, dass ähnliche Belästigungen bereits jetzt teilweise durch Paragraf 107c StGB („Fortdauernde Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems“) strafbar sind. Dieser Paragraf greift jedoch nur, wenn eine größere Zahl von Menschen die Nachricht wahrnehmen kann – also beispielsweise in sozialen Netzwerken.
Die Rechtsanwaltskammer regt deshalb an, diesen Paragrafen so zu erweitern, dass auch private, wiederholte Belästigungen erfasst werden könnten, wenn eine Person mit unterschiedlichen Profilen oder Telefonnummern über längere Zeit solche Bilder sendet.
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