In einer Wohnhausanlage im Nordburgenland leiden die Nachbarn unter dem Lärm, den eine psychisch Kranke Tag für Tag verursacht. Man will die Frau loswerden und wehrt sich mit fragwürdigen Mitteln. Ein erster Verhandlungsversuch am Bezirksgericht Neusiedl am See scheiterte.
Die Beklagte, der die Ladung am 21. Jänner zugestellt wurde, ruft kurz vor Beginn der Tagsatzung am Bezirksgericht Neusiedl an und teilt mit, dass sie aufgrund eines Arzttermins verhindert sei. Ihr Anwalt nimmt die Nachricht zur Kenntnis. Eine Zeugin meint vor dem Saal zu einer anderen: „Also ganz so, dass die sich nicht behandeln lassen will, ist es offensichtlich auch nicht.“
Die 58-Jährige, also jene Frau, die nicht erschienen ist, will sich vor Gericht gegen die Kündigung des Nutzungsvertrags ihrer Wohnung seitens der Hausverwaltung wehren. Grund: Ruhestörung. Die „Krone“ berichtete.
Mit Unterschriftenliste von Tür zu Tür
Die Nordburgenländerin leidet an paranoider Schizophrenie. Sie ist nicht in Behandlung. Seit nunmehr neun Jahren wechseln einander unkontrollierte Schreianfälle und lautes Fluchen zu jeder Tages- und Nachtzeit ab. Die Nachbarn büßten an Lebensqualität ein. Was tun? Man verpickte die Türklingel mit Klebeband, was zu Dauerläuten führte; man trat gegen die Eingangstür, wenn Gebrülle zu vernehmen war; man ging mit einer Unterschriftenliste von Tür zu Tür: Diese Frau muss weg! Zwölf Parteien haben unterschrieben und das Schriftstück der Hausverwaltung übergeben. Die formulierte schließlich das Kündigungsschreiben.
„Sie spricht mit Dämonen“
Im Zeugenstand geben sich fünf der Nachbarn handzahm. Keiner von ihnen will für jedwede Feindseligkeit die Verantwortung übernehmen. Man hört Sätze wie: „Sie ist eine gespaltene Persönlichkeit.“ Und: „Sie hat selber gesagt, sie braucht einen Exorzisten.“ Und: „Sie spricht mit Dämonen.“ Und: „Ich möchte nicht so nah an sie herankommen, weil ich Angst habe.“
„Jemand sollte etwas unternehmen“
Einigkeit herrscht, was das angebliche Mitgefühl betrifft: „Wir meinen es ja gut mit ihr, sie ist schwerkrank. Jemand sollte schnell etwas unternehmen. Aber man kann ihr wohl nicht helfen, wenn sie sich nicht helfen lassen will.“
Die nächste Tagsatzung in Neusiedl am See ist für Mitte April anberaumt. Zumindest bis dahin darf die Beklagte in ihrer Wohnung bleiben.
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