Frau in NÖ angefahren

Prozess nach Todesdrama: Fuhr Taxler einfach weg?

Gericht
02.03.2026 15:33

Nach einem Unfall auf einer niederösterreichischen Bundesstraße verstarb eine junge Frau in einem Feld. Ein Taxifahrer soll das Unglück gesehen haben, er habe aber nichts unternommen. Stattdessen holte er seine Kunden ab – die Angehörigen des Opfers. Vor Gericht in Krems meint er, er sei sehr wohl stehen geblieben. 

Es war bereits dunkel am 2. Dezember 2025. Die Bundesstraße in Rohrendorf bei Krems (NÖ) war nass vom Nieselregen, die Sicht von leichtem Nebel beeinträchtigt. Das wird wohl mit ein Grund gewesen sein, warum ein Kleinbuslenker (35) eine junge Frau erfasste, die auf der Straße gerade am Heimweg von einem Lokal war. Die Passantin wurde in ein nahes Feld geschleudert, Einsatzkräfte konnten nichts mehr für sie tun.

Taxler führte Opferfamilie
Wer den Unfall laut Staatsanwaltschaft unmittelbar beobachtet haben muss: ein Taxler. Doch der 46-Jährige habe nicht daran gedacht, stehenzubleiben oder die Rettung zu rufen – er sei einfach weitergefahren, holte seine Kunden aus der Nähe ab. „Ein trauriges Detail: Die Taxigäste waren die Angehörigen des Opfers“, so die Anklägerin. Er holte sie aus dem Lokal ab, aus dem auch die junge Frau kam …

§ 95 StGB Unterlassung der Hilfeleistung

(1) Wer es bei einem Unglücksfall oder einer Gemeingefahr (§ 176) unterlässt, die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wenn die Unterlassung der Hilfeleistung jedoch den Tod eines Menschen zur Folge hat, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen, es sei denn, dass die Hilfeleistung dem Täter nicht zuzumuten ist.

Pietätlos habe der Taxifahrer vor der Familie der jungen Frau – dass sie das Unfallopfer ist, wussten die Angehörigen da noch nicht – gesagt: „Schon wieder ein Toter. Der ist geflogen wie eine Puppe.“ Im Kremser Landesgericht geht es jetzt vor allem um unterlassene Hilfeleistung.

„Hatte einen Schock“
„Einiges davon stimmt nicht“, verantwortet sich der Niederösterreicher. Er sei sehr wohl stehen geblieben, habe mit dem Unfalllenker gesprochen. Und gesehen, dass dem Opfer nicht mehr zu helfen ist. „Als ich die Frau gesehen habe, bin ich deswegen nicht ganz zu ihr gegangen. Ich hatte einen Schock“, meint er vor der Richterin.

Als weitere Personen eintrafen, sei er weitergefahren. Von den Zeugen kann aber keiner bestätigen, dort ein Taxi gesehen zu haben. Man braucht also einen neuen Termin und den Fahrer des Kleinbusses als Zeuge. Gegen ihn wird unabhängig ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung geführt.

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