Opfer verlor 24.000 €

Familienvater als Handlanger für Online-Betrügerei

Vorarlberg
24.01.2026 06:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Mit der sogenannten Money-Mule-Masche versuchen Betrüger, ihre Spuren zu verwischen: Geld aus Betrugstaten wird über fremde Konten geschleust, rasch weitergeleitet – und die eigentlichen Täter bleiben im Hintergrund. Ein solcher Fall landete nun am Landesgericht Feldkirch und brachte einen unbescholtenen Familienvater auf die Anklagebank.

Der zweifache Vater aus dem Bezirk Bregenz in Vorarlberg soll im November 2024 sein eigenes Bankkonto für Betrugstransaktionen zur Verfügung gestellt haben. Knapp 10.000 Euro seien über sein Konto geflossen. Insgesamt wurden dem Opfer 24.000 Euro abgebucht. Der bislang unbekannte Haupttäter hatte sich dabei als „Cybercrime-Experte“ ausgegeben und sein Opfer so zur Herausgabe sensibler Bankdaten verleitet.

„Es gab keinen Antrag auf Kartensperre“
Der Angeklagte wies die Vorwürfe zurück. „Ich habe meine Bankkarte verloren und sofort sperren lassen“, beteuerte der 36-Jährige vor Gericht. Doch die Vorsitzende Richterin hielt ihm entgegen, dass die Kontosperre erst nach den verdächtigen Überweisungen erfolgt sei. Zudem habe er kurz davor noch selbst Geld am Bankomaten abgehoben. „Ich kann mich nicht mehr genau erinnern, das ist lange her“, erklärte der Mann.

Eine Bankmitarbeiterin widersprach der Darstellung deutlich. Per Video zugeschaltet, sagte sie aus: „Es gab keinen Antrag auf Kartensperre. Das Konto wurde erst später von uns selbst wegen Betrugsverdachts gesperrt.“ Staatsanwalt Heinz Rusch fand klare Worte: „Der Verantwortung des Angeklagten ist nicht zu glauben. Er hat sein Konto für die Abwicklung eines Betrugs zur Verfügung gestellt.“

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Ich kann mich nicht mehr genau erinnern, das ist lange her.

Der Angeklagte

Getankt, aber nicht gezahlt
Zusätzlich musste sich der Beschuldigte wegen eines weiteren Vorfalls verantworten: Im August 2025 tankte er in Hohenems und fuhr davon, ohne zu bezahlen. „Ja, das stimmt“, räumte er ein. Den Schaden habe er wenige Tage später beglichen.

Das Gericht verurteilte den Mann schließlich wegen Betrugs und Beitrags zum Betrug zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 1440 Euro. Richterin Sabrina Tagwercher verwies auf „widersprüchliche Angaben“ und eine „eindeutige Beweislage“. Mildernd wirkten die Schadenswiedergutmachung im Fall des Tankbetrugs und die bisherige Unbescholtenheit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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