Beschwerden abgewiesen

Grünes Licht für die neue Donaubrücke Mauthausen

Oberösterreich
15.01.2026 16:29
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Die neue Donaubrücke Mauthausen darf laut Bundesverwaltungsgericht unter Auflagen gebaut werden. Die Beschwerden wurden abgewiesen und die behördlichen Genehmigungen bestätigt. Durch die Änderungen der Projektwerbenden im Laufe des Verfahrens und ergänzenden Auflagen entspreche das Vorhaben nun den UVP-Anforderungen. 

Auf diese Entscheidung haben viele lange gewartet: Das Bundesverwaltungsgericht gab nun grünes Licht für den Bau der neuen Donaubrücke in Mauthausen. „Durch die Änderungen und ergänzenden Auflagen entspricht das Projekt nun aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts den gesetzlichen Anforderungen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes“, heißt es in dem Spruch, der am Dienstag veröffentlicht wurde.

Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen
Das Bundesverwaltungsgericht hat Beschwerden gegen die UVP-Bescheide der oberösterreichischen und niederösterreichischen Landesregierung zur neuen Donaubrücke Mauthausen von zwei Bürgerinitiativen, einer Umweltorganisation, der Gemeinde Ennsdorf im Bezirk Amstetten sowie mehrerer Privatpersonen geprüft. Weil das Bauprojekt teilweise durch ein Augebiet führt, bildete die Untersuchung der Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen einen Schwerpunkt der Beurteilung.

Totalsperre stand im Raum
Der Bau der neuen Brücke zwischen Ober- und Niederösterreich ist notwendig, weil die bestehende Konstruktion ihr Lebensalter erreicht hat. Im Raum stand zuletzt eine Totalsperre des alten Übergangs, vor allem Pendler und die in der Region ansässigen Industriebetriebe wären davon massiv betroffen gewesen. Die Kosten für die Brücke teilen sich die Länder Ober- und Niederösterreich.

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