Wegen einer angeblich offenen Rechnung von fast 16.000 Euro aus dem Jahre 2022 muss sich ein Jurist zivilrechtlich verantworten.
Platz getauscht: Ausnahmsweise muss der renommierte Anwalt Andreas Schweitzer heute in der Früh als Beklagter den zugewiesenen Verhandlungssaal im Landesgericht in Eisenstadt betreten. Kläger Johann B. wirft ihm vor, trotz Fälligkeit und Mahnungen die Miete für die Kanzlei in der Wiener Josefstadt nicht bezahlt und sich deshalb von ihm Geld geliehen zu haben. Konkret geht es um die Monate von August bis Dezember im Jahr 2020. „Eine Aufforderung der Zahlung von exakt 15.950,60 Euro ist bei dem Anwalt Anfang Dezember 2022 eingelangt“, meint B.
„Überbrückungshilfe für Anwalt“
Die Rechnung beglichen habe allerdings sein Stiefsohn, Nikolaus G. aus dem Bezirk Baden (NÖ) mit Unternehmen in Eisenstadt. Für G. hat Schweitzer als Anwalt diverse Aufträge erfüllt. Flüssig gemacht wurde das Geld für den Mietzinsrückstand, weil B. Wiener-Philharmoniker-Goldmünzen aus seinem Besitz verkaufen und die Sammlerstücke in Euro umwandeln ließ. „Das war eine Überbrückungshilfe für den Anwalt“, behauptet B.
Rechtsanwalt über den Vorwurf nur verwundert
In die Rolle des Beklagten gedrängt fühlt sich der Anwalt. Für ihn kam der Vorwurf, sich von B. Geld geliehen zu haben, aus heiterem Himmel. „Ich bin für Nikolaus G. und seine Unternehmen offiziell als Anwalt eingeschritten und habe die entsprechenden Aufträge ausgeführt, mit der Vereinbarung, dass meine Tätigkeit im Zuge unserer Geschäftsbeziehung abgegolten wird. Diese Abgeltung ist in Form der Zahlung der Miete meiner Kanzlei erfolgt“, erklärt Schweitzer.
Große Verwunderung
Für ihn habe daher nie ein Anlass bestanden, sich selbst darum zu kümmern. „Zu keinem Zeitpunkt wusste ich damals davon, dass B. Geld in die Hand genommen und seinem Stiefsohn übergeben hat, um die Miete der Kanzlei zu begleichen. Und es war auch nie die Rede davon, dass ich die Miete zahlen soll, sonst hätte ich im Gegenzug meine Arbeit in Rechnung gestellt“, reagiert Schweitzer auf Anfrage der „Krone“.
Umso größer ist jetzt die Verwunderung, dass Johann B. Geld einklagt, das der Anwalt von ihm nie bekommen hat. Ein kniffliger Fall – die Hintergründe aufzuklären, das obliegt nun der Justiz im heutigen zivilrechtlichen Verfahren, das für fünf Stunden anberaumt ist.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.