Bedingte Haftstrafen

Linker „Schwarzer Block“ stürmte Wiener Innenstadt

Gericht
14.01.2026 15:48

Als Antwort auf eine angekündigte Kundgebung der rechtsextremen Identitären Bewegung in der Wiener Innenstadt rotteten sich im Sommer 2024 hunderte linke Aktivisten zusammen – und versuchten, die Versammlung zu sprengen. Fünf Männer zwischen 19 und 38 Jahren mussten dafür vor eine Richterin. Es gab bedingte Haftstrafen und Freisprüche – nicht rechtskräftig.

Wie Ameisen schwärmten Dutzende ganz in Schwarz gekleidete und vermummte Personen durch die Wiener Innenstadt – so sieht es zumindest auf den Drohnen-Aufnahmen aus, die im Landl vorgespielt werden. Vom Boden aus dürfte sich das Ganze dramatischer dargestellt haben. Denn auf der Anklagebank sitzen nun fünf Männer. Ihnen wird die versuchte Sprengung einer Versammlung und teilweise Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen. 

„Wollte zeigen, dass Leute dagegen sind“
Am 20. Juli 2024 fand im ersten Bezirk eine behördlich genehmigte Versammlung der rechtsextremen Identitären Bewegung – es ging um die Wiener Migrationspolitik. Der jüngste, erst 19-jährige Angeklagte erklärt: „Ich wollte nicht, dass die Rechtsextremen hier unkommentiert aufmarschieren können. Ich wollte zeigen, dass da auch Leute dagegen sind.“ Und das dachten sich auch viele andere linke Aktivisten, die schließlich einen sogenannten „Schwarzen Block“ formten – eine Demonstrationstaktik, in der die Teilnehmer dunkel gekleidet und vermummt auftreten.

Eskalation bei U-Bahn-Station
Sie stürmten über den Kohlmarkt, den Michaelerplatz, bis zur U-Bahn-Station Herrengasse. Polizeibeamte versuchten dabei, die Antifa-Bewegung im Zaum zu halten. Videos zeigen, wie es dabei zu Geschubse und Co. kam. Der Verteidiger von zwei Angeklagten: „Es soll hier das Bild von gewaltbereiten linksradikalen Aktivisten gezeichnet werden. Aber im Sturm der Emotionen mag man manchmal überreagieren.“

Laut Anklage war das Ziel der Männer, die Versammlung der Identitären zu stören oder gar zu beenden. Dazu meint der Anwalt: „Zu diesem Zeitpunkt hat die rechtsextreme Kundgebung noch gar nicht begonnen.“ Eine andere Verteidigerin ergänzt: „Das war eher ein chaotisches Verhalten einer großen Gruppe.“ Es setzt drei bedingte Haftstrafe: drei, vier bzw. acht Monate. Zwei Angeklagte werden freigesprochen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Für die Beamten war es jedenfalls ein mehr als fordernder Einsatz: Zehn vorläufige Festnahmen wegen strafrechtlicher Delikte, 271 Identitätsfeststellungen, drei verletzte Polizisten und ein beschädigter Dienstwagen. Und auch bei dem Prozess im Landl ist die Polizeipräsenz hoch.

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