Der Fall kehrt mit voller Wucht in den Gerichtssaal zurück: Am Mittwoch geht in Wien die Neuverhandlung nach dem Tod einer Frau (22) infolge einer Morphin-Injektion über die Bühne – diesmal unter deutlich schwereren Vorwürfen: Mord durch Unterlassung. Dafür muss der 29-jährige Hauptangeklagte jetzt lange in Haft – nicht rechtskräftig.
Der 29-jährige Österreicher, der der jungen Frau das Morphin gespritzt haben soll, muss sich erstmals wegen eines möglichen Tötungsdelikts verantworten. Auch der zweite Angeklagte, zur Tatzeit 18 Jahre alt, sitzt erneut auf der Anklagebank. Ihm wird weiterhin Unterlassung der Hilfeleistung vorgeworfen – obwohl er erkannt haben soll, dass sich die Frau in akuter Lebensgefahr befand.
Morphin führte zu Atemlähmung
Doch was genau war in der Nacht des 22. Oktober 2024 geschehen? In einer leerstehenden Wohnung in Wien konsumierten die beiden Männer gemeinsam mit dem späteren Opfer Drogen. Die 22-Jährige hatte bereits Medikamente eingenommen, als ihr laut Anklage vom 29-Jährigen zusätzlich Morphin injiziert wurde. Kurz darauf kam es zu einer tödlichen Atemlähmung.
Obwohl der Zustand der jungen Frau kritisch gewesen sein soll, wurde keine Rettung gerufen. Stattdessen verließ der Jüngere die Wohnung – angeblich, um ein Gegenmittel zu besorgen. Er kam jedoch nicht zurück in die Wohnung. Hilfe wurde erst am nächsten Tag verständigt. Zu spät.
Schöffensenat erklärte sich für unzuständig
Auslöser für die Neuverhandlung am Mittwoch ist eine juristische Kehrtwende im ersten Verfahren: Der damalige Schöffensenat erklärte sich für unzuständig und sah Hinweise auf einen möglichen Mordvorsatz durch Unterlassung.
Der Fall wurde an ein Geschworenengericht verwiesen. Auch am Mittwoch schildert der 29-Jährige: „Ich habe die Nadel für sie angesetzt. Abdrücken musste sie aber selbst.“ Im ersten Prozess gab der Angeklagte an, aus Angst vor Konsequenzen keine Hilfe gerufen zu haben, da ihm Medikamente hätten abgenommen werden können. „Ich hatte Angst, aus dem Substitutionsprogramm geworfen zu werden“, erklärt er heute. „Ich habe zu keinem Zeitpunkt gedacht, dass sie sterben könnte. Ich dachte, sie ist bei ihm in guten Händen. Er war ihr bester Freund. Er war ihr Gspusi“, erklärt der 29-Jährige und blickt zum Erstangeklagten.
Ich habe zu keinem Zeitpunkt gedacht, dass sie sterben könnte.
so der 29-jährige Angeklagte
Noch zuvor hatte er amateurhaft mit einer Smartwatch im Wert von 20 Euro die Vitalwerte überprüft. Dass diese Daten vertrauenswürdig sind, kann wohl bezweifelt werden. Dennoch meint der Ältere: „Als ich gegangen bin, war noch alles in Ordnung.“
Herzdruckmassage trotz Atmung
Dem können nur wenige im Gerichtssaal Glauben schenken. Besonders wegen der Aussage des heute 19-Jährigen. Demnach sollen die Männer eine Herzdruckmassage bei der Frau durchgeführt haben. „Ich habe versucht, sie wiederzubeleben. Habe versucht, ihr die Zunge aus dem Rachen zu ziehen.“ Warum – wenn das Opfer noch geatmet hat – fragt sich auch der Verteidiger der Opferfamilie Sascha Flatz.
Meine Mandantin kann nicht verstehen, dass man ihre Tochter einfach zum Sterben zurückgelassen hat. Anwalt Sascha Flatz vertritt die Mutter des Opfers.
Anwalt der Opferfamilie Sascha Flatz
Tod hätte verhindert werden können
Erneut stellt der Gerichtsmediziner fest: Der Tod hätte mit rascher medizinischer Hilfe wahrscheinlich verhindert werden können. Für den Psychiater steht indes fest, ein Gewalttäter ist der drogensüchtige 29-Jährige aber nicht – und auch nicht gefährlich.
Nach kurzer Beratung verurteilen die Geschworenen den 29-Jährigen zu 12 Jahren Haft wegen Mordes. Der Erstangeklagte fasst wegen fahrlässiger Tötung vier Monate auf Bewährung aus. Beide müssen der Mutter des Opfers 41.000 Euro zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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