Tochter fast getötet

„Ehrentäter“ nach 21 Jahren vor der Abschiebung

Österreich
05.12.2025 20:00

Er ist seit 2004 im Land – und offenbar noch immer null integriert: Weil seine 15-jährige Tochter einen Freund hatte, soll ein siebenfacher afghanischer Familienvater das Mädchen in Wien fast getötet haben. Der strenggläubige Beinahe-Ehrenmörder dürfte nach Aberkennung des Asyls und Verbüßung der Haftstrafe abgeschoben werden.

Die Empörung über die brutale Messerattacke des Vaters ist weit über die Wiener Landesgrenze groß. Der 50-Jährige hatte daheim auf die eigene Tochter eingestochen. Immer wieder in den Hals und Oberkörperbereich. Die 15-Jährige schleppte sich noch schwerstverletzt aus der Familienwohnung im Bezirk Donaustadt und brach dann draußen zusammen.

Mädchen brach vor Praxis zusammen – Arzt und Not-OP retteten Leben
Der Teenager konnte nur dank des beherzten Eingreifens eines Arztes, der zu dem vor seiner Praxis liegenden Mädchen eilte, und einer Notoperation knapp gerettet werden. Doch wer ist der Afghane, der sein Kind wegen der Ehre töten wollte? Die „Krone“ begab sich auf Spurensuche in der Asylvita des Mannes, der sich nun wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten muss.

Der damals 29-Jährige kam 2004 nach Österreich und stellte im November desselben Jahres einen ersten Antrag auf internationalen Schutz. Das Asylverfahren wurde vom zuständigen Bundesasylamt (BAA) bearbeitet und in erster Instanz eine vollinhaltlich negative Entscheidung erlassen.

Rettungskräfte brachten die 15-Jährige mit einem Hubschrauber ins Spital.
Rettungskräfte brachten die 15-Jährige mit einem Hubschrauber ins Spital.(Bild: „Krone“-Leserreporter ; Krone KREATIV)

Asylverfahren über Jahre verschleppt
Der Afghane legte daraufhin im August 2005 Berufung gegen den Bescheid ein, der dann aber 2009 Rechtskraft erlangte. Doch der abgelehnte Asylwerber konnten nicht abgeschoben werden, weil er einen weiteren Antrag stellte und wie in so vielen Fällen das Verfahren verschleppte.

Da seine afghanische Ehefrau bereits seit Oktober 2004 über einen Asylstatus verfügte, wurde ihm doch im Jänner 2010 im Zuge des Familienverfahrens derselbe Schutzstatus zuerkannt. Doch auch 21 Jahre nach seiner Flucht nach Österreich scheint sich der mittlerweile 50-Jährige null integriert zu haben und die westliche Lebensweise abzulehnen.

Jugendamt kannte Familie seit Längerem
Auch die MA 11, die zuständige Wiener Kinder- und Jugendhilfe, kannte die Familie mit sieben Kindern im Alter von vier bis 17 Jahren, darunter sechs Mädchen, schon seit längerer Zeit. Informiert wurde die Behörde von der Schule des Mädchens, weil die Eltern mit der Handynutzung offenbar nicht einverstanden waren und es deswegen Streit gab. Für einen derartigen Gewaltausbruch hätte es aber keine Alarmsignale gegeben, der Familienvater war polizeilich bisher unbescholten.

Wie geht es jetzt weiter? Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) leitete umgehend ein Aberkennungsverfahren gegen den afghanischen Staatsangehörigen ein. Dafür ist allerdings eine rechtskräftige Verurteilung notwendig. Nach Verbüßung der Haftstrafe soll der Beinahe-Ehrenmörder dann zu den Taliban abgeschoben werden.

FPÖ-Kritik an Familienzusammenführung: 225 Migranten statt null
Indes ist in Sachen Familienzusammenführung nach dem Niederlassungsgesetz ein heftiger Streit zwischen Niederösterreich und dem Innenministerium entbrannt. Die dafür zuständige FPÖ meldete als Quote des Landes für das auslaufende Jahr null an der Zahl an. Und bekam 225 Migranten zugeteilt.

Der blaue Landesrat Martin Antauer übt in der „Krone“ jetzt heftige Kritik: „Der Stopp des Familiennachzugs ist der größte Schmäh des ÖVP-Innenministers. Das ist eine lupenreine Willkommenspolitik à la Merkel 2.0.“

Zitat Icon

Es ist egal, welche Zahl wir melden, da diese gänzlich ignoriert wird. Der Stopp des Familiennachzugs ist der größte Schmäh der ÖVP. 

NÖ-Landesrat Martin Antauer

NÖ-Landesrat Martin Antauer

Konter des Innenministeriums auf Nachfrage: „Die Niederlassungsverordnung regelt den Familiennachzug zu legal aufhältigen Personen in Österreich. Ein Beispiel dafür ist ein serbischer Kellner, der beispielsweise in Niederösterreich lebt und arbeitet und seine Ehefrau nachholt.“ Die Aussagen, dass es hier um Quoten im Familiennachzug von Asylberechtigten gehe, seien schlichtweg falsch.

Zudem würden die Bundesländer mit FPÖ-Landesräten im Asylbereich wie Salzburg und Vorarlberg auch keine Nuller-Quoten einmelden. Und Steiermark mit dem blauen Landeshauptmann Mario Kunasek habe nur von 480 auf 360 Plätze wegen der Überlastung des Bildungssystems reduziert. Eine Fortsetzung des Streits scheint garantiert ...

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