Preis fast verdoppelt

E-Card wird ab sofort teurer – aber nicht für alle

Österreich
14.11.2025 15:51
Porträt von krone.at
Von krone.at

Die E-Card wird teurer – aber nicht für alle: Mit dem heutigen Fälligkeitstag der neuen Jahresgebühr zeigt sich, wen die Erhöhung tatsächlich trifft und wer weiterhin nichts zahlen muss. Denn während der Preis für die Chipkarte kräftig steigt, bleibt ein großer Teil der Versicherten von der Zahlungspflicht ausgenommen.

Im Frühjahr hatte das Gesundheitsministerium die deutliche Anhebung der E-Card-Gebühr angekündigt. Ab sofort sind für das Jahr 2026 25 Euro zu entrichten – fast 80 Prozent mehr als bisher (13,80 Euro). Fällig ist das sogenannte Serviceentgelt traditionell am 15. November für das Folgejahr.

Das Ministerium von Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) muss für 2026 rund 177,5 Millionen Euro einsparen, weshalb unter anderem in Verwaltung, Werbung und Förderungen gekürzt wird.

Wer zahlen muss
Die Gebühr wird durch den Arbeitgeber oder die Beitrags-auszahlende Stelle eingehoben, also direkt vom Lohn bzw. vom Arbeitslosengeld abgezogen und ist auch am Lohnzettel ersichtlich. Dienstgeber haben bis 15. Dezember Zeit, das Entgelt gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen abzuführen. Betroffen sind etwa Angestellte, Lehrlinge, freie Dienstnehmer sowie Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.

Die Höhe der Gebühr wird laut Österreichischer Gesundheitskasse (ÖGK) jährlich an die Aufwertungszahl angepasst und könnte daher weiter steigen.

Wer nichts zahlt:
Sozial besonders schutzbedürftige Personen bleiben von der E-Card-Gebühr befreit. Dazu gehören:

  • Kinder, mitversicherte Ehepartner und Lebensgefährten

  • Geringfügig Beschäftigte

  • Menschen in Karenz

  • Präsenz- und Zivildiener

  • Asylwerber in der Grundversorgung

  • Personen mit Rezeptgebührenbefreiung

Besonders wichtig: Eine Befreiung von der Rezeptgebühr gilt automatisch auch für die E-Card – und umgekehrt.

Änderung für Pensionisten ab 2027
Bislang mussten Pensionistinnen und Pensionisten keine E-Card-Gebühr zahlen. Das ändert sich jedoch ab 2027 – mit einer Ausnahme: Bezieher einer Mindestpension bleiben weiterhin befreit.

Wird für eine Person versehentlich mehrfach eingehoben – etwa bei Mehrfachversicherungen – kann bei der zuständigen Krankenversicherung eine Rückerstattung beantragt werden.

E-Card gilt auch international:
Die E-Card ermöglicht den Zugang zu Vertragsärzten und Spitälern in ganz Österreich. Auf ihrer Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Damit können Leistungen auch in allen EU-Staaten sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein, Großbritannien und der Schweiz genutzt werden. Für Länder wie Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro ist vor Behandlungen eine Anspruchsbescheinigung notwendig.

Weitere Gebührensteigerungen im Gesundheitsbereich
Schon im Sommer wurden aufgrund des Spardrucks in der ÖGK wieder Selbstbehalte für Krankentransporte eingeführt: 7,55 Euro werden künftig für Fahrten ohne Sanitäter fällig, für Fahrten mit Sanitätern muss künftig die doppelte Rezeptgebühr in Höhe von 15,10 Euro bezahlt werden; medizinisch notwendige Fahrten – etwa zu Chemotherapien – sind ausgenommen.

Auch andere staatliche Dokumente wurden teurer: Reisepässe, Personalausweise, Führerscheine und Namensänderungen kosten seit Juli mehr.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt