Die Sparmaßnahmen der Regierung bringen ab Dienstag, 1. Juli, zahlreiche Gebührenerhöhungen mit sich. So sind dann etwa das Ausstellen von Reisepässen und Führerscheinen teurer, aber auch die Servicegebühr für die E-Card und Selbstbehalte für Krankentransporte.
Da die meisten Bundesgebühren zuletzt 2011 erhöht wurden, beträgt die Anpassung an die Inflation jetzt 48,2 Prozent. Ein Reisepass kostet nun 112 Euro statt der bisherigen 76 Euro, ein Personalausweis 91 statt 62 Euro. Für die Ausstellung eines Führerscheins sind 90 statt 61 Euro zu bezahlen, für einen Zulassungsschein fallen 178 statt 120 Euro an.
Eheschließung vergleichsweise günstig
Vergleichsweise preiswert bleibt das Eingehen einer Ehe mit 74 statt 50 Euro. Wer Vor- oder Familiennamen ändern will, bezahlt künftig 567 statt rund 383 Euro. Auch die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft wird teurer – künftig sind 1488 Euro statt wie bisher 1115 Euro zu bezahlen. Wurde zuletzt das Waffengesetz verschärft, steigen nun auch die Gebühren für eine Waffenbesitzkarte (110 statt 74 Euro) und einen Waffenpass (175 statt 118 Euro).
Bei Arztbesuchen gibt es ebenfalls Veränderungen: Ab Juli müssen Labor- und Radiologiebefunde sowie die dazugehörigen Röntgen-, MRT- und CT-Bilder von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA gespeichert werden. Das soll unter anderem die Kommunikation zwischen den behandelnden Ärztinnen und Ärzten verbessern. Die Ausweitung von ELGA soll schrittweise passieren – beispielsweise gilt die Verpflichtung zum Speichern dieser Befunde ab 2026 auch für Krankenanstalten. Die jährliche Servicegebühr für die E-Card verdoppelt sich jetzt; sie steigt von 13,8 auf 25 Euro. Ab 2026 sind außerdem Pensionistinnen und Pensionisten nicht mehr davon befreit.
Zu viele Krankentransporte
Denn auch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) muss laut den Plänen der Regierung sparen. Mit Juli werden deshalb wieder Selbstbehalte bei Krankentransporten eingeführt. Für Krankenbeförderungen, also Fahrten ohne Sanitäterinnen und Sanitäter, mit Taxi oder Fahrtendienst, fällt dieser in der Höhe der Rezeptgebühr – aktuell 7,55 Euro – an. Bei Krankentransporten mit Sanitäterinnen und Sanitätern ist die doppelte Rezeptgebühr – 15,10 Euro – zu bezahlen. Gratis bleiben bestimmte medizinisch notwendige Fahrten etwa zu einer Chemo- oder Strahlentherapien sowie zu einer Dialyse; und auch zeitkritische Fahrten wie Rettungs- oder Notarzttransporte sind nicht betroffen. Die ÖGK begründet den Schritt mit einem starken Anstieg an Krankentransporten.
FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch kritisierte am Montag die Gebührenerhöhungen und sprach von einer „unsozialen Abzocke“. Der ÖVP-Seniorenbund und die Grünen bemängelten vor allem den neuen Selbstbehalt bei Krankentransporten, der laut Behinderten-Sprecher Ralph Schallmeiner eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung für Menschen mit Behinderungen und Ältere darstellt.
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