Der angeklagte Türke war im Jänner wegen schweren Raubes und Verbotes gegen das Waffengesetz zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Am OLG jedoch wurde die Tatwaffe als solche infrage gestellt, weshalb dieses Faktum am Dienstag in Feldkirch neu verhandelt wurde. Für den Täter gab es am Ende zwei Monate weniger.
Außer Frage stand, dass der 26-jährige Türke am 17. Juni 2021 das Wettlokal „Typico“ in Götzis maskiert und mit einem Teleskopschlagstock bewaffnet überfallen hatte. Dafür wurde er mittlerweile rechtskräftig wegen schweren Raubes verurteilt. Obwohl die Tatwaffe nie gefunden wurde, sah es der Schöffensenat des Landesgerichts bei der Verhandlung im Jänner als erwiesen an, dass der Angeklagte durch die Verwendung des Teleskopschlagstockes auch gegen das Waffengesetz verstoßen hatte.
Das allerdings sahen die Zuständigen am Oberste Gerichtshof im Nachhinein etwas anders, zumal der Totschläger nie gefunden wurde. Genaue Angaben wie etwa zum Gewicht oder Material der Tatwaffe bzw. zu deren Wirkungsweise konnten also nicht getätigt werden. Letzten Endes war auch nicht klar, ob die Waffe echt oder nur eine Attrappe war. Das konnte auf dem Video der Überwachungskamera nicht festgestellt werden – und auch die überfallene Mitarbeiterin konnte keine Auskunft geben.
Im zweiten Rechtsgang am Dienstag schloss der Senat die Möglichkeit nicht aus, dass es sich bei dem Schlagstock um eine Attrappe gehandelt haben könnte – und somit um keine verbotene Waffe. Deshalb sprach der Richter den Beschuldigten vom Verstoß gegen das Waffengesetz frei. Staatsanwalt Elias Zortea betonte allerdings, dass es sich bei der Frage des Stockes um einen Nebenschauplatz handle. Auf schweren Raub stehen bis zu fünfzehn Jahre, mit oder ohne diesen Schlagstock.
Der Räuber betrat damals vermummt und mit Sonnenbrille das Lokal und forderte mit den Worten „Geld her, keine Alarmknöpfe drücken, ich habe es eilig“ die Einnahmen und erbeutete immerhin 950 Euro. Kurioserweise sagte er zur Angestellten auch: „Jetzt reicht es“, nahm nicht alles Geld mit und verschwand. Erst durch Zufall wurde der junge Türke in eine andere polizeiliche Ermittlung verstrickt und flog schließlich auf.
Die damalige Wettbüroangestellte ist heute noch in psychiatrischer Behandlung, sie leidet immer noch an Angstzuständen. Der Angeklagte sagte nichts zu alledem, außer: „Ich bin unschuldig.“ Er beharrt immer noch auf der Version, dass er nicht der Räuber war. Gesicherte DNA weist ihn allerdings eindeutig als Täter aus.
Verteidiger Hamza Ovacin führt aus, dass sein Mandant kognitiv deutlich eingeschränkt ist, „äußerst einfach gestrickt“, umschreibt es der Anwalt. Der Schaden, 950 Euro, wurde mittlerweile gutgemacht. Statt drei Jahre und acht Monate kassiert der bislang Unbescholtene zwei Monate weniger. Dem Opfer werden 500 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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