Im Frühjahr dieses Jahres war in einer Mädchentoilette einer Schule in Rankweil ein Schriftzug mit einer unkonkreten Amokdrohung entdeckt worden. Nun hat die Polizei die Urheberin ausgeforscht – auf sie kommt eine saftige Strafe zu.
Die Drohung hatte damals für gehörigen Wirbel gesorgt. Die Direktorin der Schule alarmierte die Polizei, diese rückte sogleich mit einem Großaufgebot aus. Eine konkrete Gefährdungslage konnte zwar schnell ausgeschlossen werden, erledigt war die Sache damit allerdings noch nicht.
18-Jährige als Täterin ausgeforscht
Im Zuge der Ermittlungen konnte einer Schülerin der Bildungsanstalt die Tat nachgewiesen werden. Die 18-Jährige zeigte sich geständig, ein nachvollziehbares Motiv nannte sie allerdings nicht. Auf die junge Erwachsene kommt nun ein gerichtliches Nachspiel zu.
Damit nicht genug, wird sie für ihren misslungenen „Scherz“ auch noch zur Kassa gebeten. Laut Polizei seien ihr die durch den Einsatz entstandenen Kosten in Höhe von 4092 Euro bereits in Rechnung gestellt worden.
Polizei hofft auf pädagogischen Effekt
Die Rechtsgrundlage für die Verrechnung der Kosten vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgelöster Polizeieinsätze findet sich im Sicherheitspolizeigesetz. Seitens der Vorarlberger Exekutive hofft man auch auf eine abschreckende Wirkung: „Solche Aktionen verbreiten Angst und Unsicherheit, zerstören das Vertrauen im Schulalltag und können für die Verursacher schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben.“
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