Das Schweizer Bundesgericht hat die Berufung des Eiskunstlauf-Stars Kamila Walijewa zurückgewiesen und eine vierjährige Dopingsperre gegen die Russin bestätigt.
Wie die US-Nachrichtenagentur AP berichtete, muss die inzwischen 19-Jährige zudem umgerechnet rund 7.500 Euro an Gerichtskosten sowie jeweils etwa 8.600 Euro an die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) sowie an die Internationale Eislauf-Union (ISU) zahlen.
Anwälte legten Artikel vor
Vor dem Gericht hatten die Anwälte Walijewas einen Artikel der AP aus dem September 2024 vorgelegt, um zu behaupten, die WADA habe Verfahrensbetrug begangen, um Beweise zu unterdrücken. In dem Artikel geht es um Experimente eines erfahrenen Wissenschaftlers aus dem Jahr 2022, die im Auftrag der russischen Anti-Doping-Behörde durchgeführt wurden und nahelegten, dass eine Kontamination nicht unmöglich, aber die absichtliche Einnahme des verbotenen Mittels die plausibelste Erklärung sei. Fünf Richter des Bundesgerichts erklärten, dass die Argumente von Walijewas Team spekulativ und höchst fragwürdig seien. Der Bericht des Wissenschaftlers stelle keinen schlüssigen Beweis dar.
Positiver Test im Dezember 2021
Der Fall von Walijewa beschäftigt die Sportjuristen seit den Olympischen Winterspielen 2022 in Peking. Nach dem Team-Wettbewerb war eine positive Dopingprobe der Sportlerin bekanntgeworden. Sie war im Dezember 2021 bei den nationalen Meisterschaften positiv auf das verbotene Mittel Trimetazidin getestet worden. Der Internationale Sportgerichtshof CAS sperrte sie daraufhin rückwirkend für vier Jahre.
Zum Zeitpunkt erst 15 Jahre alt
Da Walijewa zu dem Zeitpunkt erst 15 Jahre alt war, galt sie gemäß Welt-Anti-Doping-Code als „geschützte Person“, deren Identität hätte nicht genannt werden dürfen. Die Geheimhaltung misslang. Walijewas juristisch durchgesetzter Start im olympischen Damen-Einzel endete als Skandal mit einer Kür unter Tränen, die Favoritin landete nur auf dem vierten Platz.
Keine Olympia-Teilnahme 2026
Walijewa durfte in der vergangenen Woche das Training wieder aufnehmen. Eine Teilnahme an den Olympischen Winterspielen im kommenden Februar in Mailand und Cortina d“Ampezzo ist für sie aber nicht mehr möglich. Die letzte Gelegenheit für russische und belarussische Sportlerinnen und Sportler, sich unter neutraler Flagge zu qualifizieren, gab es bei einem Qualifikationsevent im September in Peking.
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