Die UniCredit Bank Austria und die BAWAG müssen kassierte Bearbeitungsgebühren zurückzahlen. Der Hintergrund sind aktuelle Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH), laut denen Gebühren den tatsächlichen Aufwand nicht „grob überschreiten“ dürfen. Geklagt hatte der Verbraucherschutzverein.
In einem Fall hatte ein Bankkunde der UniCredit Bank Austria für den Kauf einer Eigentumswohnung einen Kredit von mehr als 695.000 Euro aufgenommen. Im Kreditvertrag verpflichtete er sich dazu, 20.850 Euro „Bearbeitungsspesen“ zu zahlen. Damit sollten der Bank die Bearbeitung des Kreditantrags, die Bonitätsprüfung und das Erstellen der Unterlagen abgegolten werden.
Das Geldinstitut hatte laut eigener Aussage einen Zeitaufwand von 20 bis 23 Stunden. Selbst unter Berücksichtigung der Kosten für die verwendete Software sei „offenkundig“, dass die vereinbarten Spesen den tatsächlichen Kostenaufwand „grob überschreiten“, urteilte der Oberste Gerichtshof nun. „Es handelt sich hier um Einzelfälle. Kreditbearbeitungsentgelte bleiben laut OGH-Entscheidung weiter prinzipiell zulässig. Die bisherigen OGH-Urteile treffen keine allgemeine Aussage über die Wirksamkeit des Entgelts im Einzelfall“, teilte die Bank Austria dazu mit.
Spesen müssen transparent sein
Frühere gerichtliche Entscheidungen stellten laut dem Verbraucherschutzverein (VSV) bereits klar, dass die Verrechnung einer Bearbeitungsgebühr nach einem fixen Prozentsatz der Kreditsumme unzulässig sei. Die Aufwendungen der Bank fielen nämlich unabhängig von der Kreditsumme an. Außerdem sei es intransparent und unzulässig, die Spesen ohne klare Zuordnung aufzulisten.
In einem weiteren Fall hielt der OGH auch fest, dass Kreditbearbeitungsgebühren für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent nachvollziehbar sein müssen. Die BAWAG hatte einem Kunden ein pauschales Entgelt von 12.150 Euro für die Bearbeitung sowie weitere Gebühren, zum Beispiel für die Liegenschaftsbesichtigung, verrechnet. Damit sei unklar, wofür der Pauschalbetrag anfalle, und das sei ein Verstoß gegen das Konsumentenschutzgesetz.
Das Urteil gilt rückwirkend, und die Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren.
Anwalt Florian Knaipp
„Klageflut in Milliardenhöhe“
Der Prozessfinanzierer des erfolgreichen Klägers, Jufina, rechnet jetzt mit einer „Klageflut in Milliardenhöhe“. „Uns erreichen monatlich hunderte Anfragen zu solchen Fällen, mit diesem Urteil werden es wohl nochmal deutlich mehr werden“, sagte Vorstand Stefan Schleicher. Anwalt Florian Knaipp rät Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern, ihre Verträge nach ähnlichen Gebühren zu durchsuchen. Das Urteil gelte rückwirkend, Ansprüche würden erst nach 30 Jahren verjähren.
VSV-Obfrau Daniela Holzinger sagte, dass weitere Betroffene nun auch auf positive Urteile oder Vergleiche hoffen könnten. Diese können noch an Sammelaktionen des Vereins teilnehmen.
 Liebe Leserin, lieber Leser,
 die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung. 
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team 
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.