Hundeabnahme eskaliert

Haft für bissige Seniorin nach Polizeieinsatz

Gericht
17.10.2025 15:56

Jene 67-Jährige, die bei Abnahme ihres Hundes – der zuvor einen Zwergspitz totgebissen hatte – Polizisten beißen und treten wollte, muss noch länger im Gefängnis bleiben. Die Staatsverweigerin gibt sich im Prozess widerspenstig und uneinsichtig.

Urteilstag im Prozess um jene 67-Jährige aus der Staatsverweigerer-Szene, die versuchte, Beamte zu treten und zu beißen, als ihr der Hund abgenommen werden sollte. Mitte August hatte ihr weißer Samojede „Leon“ in einer Hundezone am Franz-Josefs-Kai in der Wiener Innenstadt einen Zwergspitz totgebissen. Daraufhin sollte das Tier von Polizisten abgenommen werden – denn die Frau hatte wegen früherer Vorfälle ein Hundehalteverbot.

Bodycam filmte mit
Diesmal wird im Landl das Video vorgespielt, dass die Bodycam eines Beamten während des zweistündigen Einsatzes im Wohnhaus der Frau aufgezeichnet hat. Als die Polizisten sie fixierten, um ihr den Wohnungsschlüssel abzunehmen, sind Tritt und Bissbewegung auf Band gut zu erkennen. Trotzdem ist die Seniorin nicht geständig: „Ich habe mein Knie gehoben, weil in dieser Hosentasche der Schlüssel war und ich nicht wollte, dass sie ihn bekommen“, bestreitet sie den Widerstand. Auch sie selbst filmt den Einsatz mit ihrem Handy – inszeniert ihn theatralisch.

Anwältin Anita Schattner verteidigt die Seniorin.
Anwältin Anita Schattner verteidigt die Seniorin.(Bild: Gerhard Bartel)

„Hund gehört meiner geschützten Person“
„Der Hund gehört einer geschützten Person nach dem Genfer Abkommen 1949. Niemand durfte ihn mitnehmen“, macht die Frau auch am Freitag klar, dass sie Gesetze und Regeln nicht anerkennt. Sie habe aus Liebe für ihren Hund gehandelt: „Das kann man doch verzeihen“. Im Prozess verweigert sie – wie offenbar die meisten angeklagten Staatsverweigerer – sich hinzusetzen. „Ich liebe stehen“, sagt sie.

„Sie können gern nach Genf gehen, wenn es Ihnen hier nicht gefällt. Hier gilt österreichisches Recht“, kontert der Staatsanwalt. Richter Andreas Böhm verurteilt die nicht geständige, widerspenstige Frau zu 15 Monaten unbedingter Haft und sagt: „Der Staat ist kein Kasperltheater.“ Die unbedingte Haft sei notwendig, weil zu befürchten sei, dass sie weiterhin Gesetze breche – zumal sie diese nicht anerkennt. „Was?“, ist die Frau bei der Urteilsverkündung entsetzt. Nach Besprechung mit ihrer Verteidigerin Anita Schattner nimmt sie dieses aber dann doch an. 

Samojede „Leon“ ist indes seit dem Einsatz im Tierquartier Wien untergebracht. Der Lebensgefährte der Verurteilten hofft, ihn zu sich nehmen zu können.

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