Unbezahlte Überstunden

AK prangert an: Arbeiter fallen um Milliarden um

Wirtschaft
16.10.2025 12:58

Rund 1,5 Milliarden Euro sind Österreichs Arbeitnehmern allein 2024 entgangen, weil Überstunden nicht bezahlt wurden. Das prangert die Arbeiterkammer (AK) an und verweist auf Daten der Statistik Austria und eigene Berechnungen. Sie fordert eine Abgeltung der Mehrarbeit und pocht auf rechtliche Änderungen.

Die 1,5 Milliarden Euro entsprechen gut 42 Millionen Überstunden, die vergangenes Jahr nicht bezahlt wurden, rechnet die AK Oberösterreich in einer Aussendung vor. Seit 2021 seien 5,7 Mrd. Euro für Überstunden unbezahlt geblieben.

„Schwarze Schafe“ in die Pflicht nehmen
„Viele führen leidenschaftlich Debatten über angeblich zu wenig Überstundenbereitschaft oder unangemessene Teilzeitarbeit. Dabei werden nicht einmal die geleisteten Mehr- und Überstunden bezahlt“, so Andreas Stangl, Präsident der AK OÖ. Anstatt sich über Arbeitnehmer zu beschweren, solle man „die schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern“ in die Pflicht nehmen, fordert Stangl.

Andreas Stangl, Chef oberösterreichischen Arbeiterkammer
Andreas Stangl, Chef oberösterreichischen Arbeiterkammer(Bild: APA/TEAM FOTOKERSCHI/WERNER KERSCHBAUMMAYR)

„Ungerecht und kurios“
2024 haben Voll- und Teilzeitbeschäftigte nach Kammerangaben in Österreich insgesamt 169 Millionen Über- und Mehrarbeitsstunden geleistet. Rund ein Viertel davon werde nicht ordentlich kompensiert, weder durch Geld noch durch Zeitausgleich. Das sei nicht nur ungerecht, sondern auch „völlig kurios angesichts der derzeit laufenden Debatte über angeblich zu wenig Arbeitsbereitschaft und zu viel Teilzeitarbeit“, betont Stangl.

Er argumentiert, dass das geschuldete Geld nicht nur am Konto der Arbeiter und Angestellten fehle, sondern auch beim Steueraufkommen und in der Sozialversicherung. Angesichts der nötigen Budgetkonsolidierung seien das finanzielle Ressourcen, die der Sozialstaat dringend benötige.

Genaue Aufzeichnungen wichtig
Neben der korrekten Bezahlung von Überstunden fordert die AK auch eine dreijährige Verjährungsfrist für Ansprüche. Bisher gelten kürzere Verfallsfristen. Außerdem müsse Arbeitszeitbetrug strenger bestraft werden. Für etwaige Streitfälle rät die Arbeiterkammer zu genauen Aufzeichnungen – sie sind vor Gericht wichtig, wenn es um das Einfordern unbezahlter Arbeitszeit geht.

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