Ein Tresordieb (41) musste sich am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) verantworten. Dieser hatte sich zwar selbst gestellt, mit der Wahrheit nahm er es vor Gericht aber nicht allzu genau.
Es war in der Nacht auf den 30. März, als auf eine Geschäftsfrau bei der Heimkehr in ihre Wohnung in Dornbirn – zuvor hatte sie ihren Geburtstag gefeiert – eine böse Überraschung wartete: Wo sonst Schmuck glitzerte und Geldscheine im Safe ruhten, gähnte nur noch Leere, der Tresor war verschwunden. Später fand man diesen in einem Waldstück, mit Gewalt aufgebrochen und leer. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf.
Noch bevor der Täter ausgeforscht war, stellte sich dieser selbst. Der 41-jährige Türke gab an, von seinem schlechten Gewissen geplagt worden zu sein. Möglicherweise hatte er aber auch einfach Angst, dass die Polizei ihn ohnehin überführen würde.
Was ist mit der Beute passiert?
Fürs Gericht ist der Mann kein Unbekannter: fünf Vorstrafen, geschieden, zwei Kinder, lebt von 1200 Euro Stütze. „Ich konnte nicht mehr mit der Schuld leben“, sagt er leise in der Verhandlung am Mittwoch. Er habe den Tresor auf einer Sackkarre abtransportiert – und angeblich nur Gold im Wert von 18.000 Euro und 1400 Franken darin gefunden. Doch laut Anklage war die Beute viel größer: 220.000 Euro an Bargeld, Schmuck und Uhren.
Was mit den Uhren passierte? „Die sind wohl irgendwie verloren gegangen.“ Und das Geld? „Ich hab mich ordentlich eingekleidet und bin ins Casino.“ Ein teurer Ausflug, denn von der Beute ist laut Angaben des Kriminellen nichts geblieben. Als die Richterin nachhakt, verheddert er sich allerdings in seinem eigenen Lügennetz. Vom BMW für 30.000 Euro, den er bar bezahlt hat, will er nichts wissen: „Ich hab gar kein Auto!“ Doch der Händler schwört das Gegenteil, der Wagen soll auf die Ex-Freundin zugelassen worden sein.
Als die Fragen immer bohrender werden, lässt der Angeklagte die Richterin genervt wissen: „Ich hab was geklaut. Ich bin schuldig. Bestrafen Sie mich!“ Das tut die Richterin auch: zwei Jahre Haft inklusive einer widerrufenen Bewährung, dazu 100.000 Euro Schadenersatz und denselben Betrag als Verfall. Das Urteil ist rechtskräftig.
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