Flucht aus Gefängnis

„Ein Ausbruch ist keine strafbare Handlung“

Kärnten
09.10.2025 18:00

Nach einem Serben und einem Kroaten, die aus der Klagenfurter Justizanstalt getürmt sind, wird nach wie vor gefahndet. Der Ausbruch erinnert auch an einen Fall aus dem Jahr 2017!

Wie der 43-jährige Kroate und sein 49-jähriger serbischer Mitinsasse es schafften, am Dienstag die Mauern der Klagenfurter Justizanstalt zu überwinden, ist nach wie vor Gegenstand der Ermittlungen. Wie die „Krone“ berichtete, gelangte das Duo vermutlich über den Kantinentrakt in die Freiheit. „Derzeit findet eine umfassende Prüfung statt. Aus sicherheitstechnischen Gründen können keine weiteren Angaben gemacht werden“, heißt es aus dem Justizministerium.

Komplizen bei Flucht, aber nicht bei Einbrüchen
Das Balkan-Duo dürfte in weiterer Folge über den Klagenfurter Heuplatz geflohen sein – seitdem nehmen Beamte der Generaldirektion den Vorfall vor Ort genauestens unter die Lupe. „Die Insassen waren keine Komplizen bei ihren jeweiligen Straftaten“, betont Ministeriumssprecherin Sina Bründler-Lerner. Gemeinsam machten sie sich dennoch auf, um aus dem Gefängnis zu türmen.

Die Delinquenten, beide wegen schweren Einbruchs einsitzend, wollten ihren Entlassungstermin offenbar selbst verwalten. „Das frühestmögliche Strafende für den 43-jährigen kroatischen Staatsbürger wäre 2026 erreicht. Der 49-jährige serbische Staatsbürger hätte seinen frühestmöglichen Entlassungszeitpunkt 2027 gehabt“, so Bründler-Lerner.

2017 fand der letzte Ausbruch statt
Ob spektakulär oder schlicht: Hin und wieder gelingt es Häftlingen, sich ihr Ticket in die Freiheit selbst zu drucken. Die letzte Flucht aus dem Klagenfurter Knast, die für Schlagzeilen sorgte, liegt acht Jahre zurück: Damals gelang einem 35-jährigen Serben ein filmreifer Coup. Der wegen Vermögensdelikten Verurteilte schaffte es am 10. Februar 2017 über die Gefängnisküche nach draußen.

In einem unbeobachteten Moment kletterte er in den Laderaum eines Müllwagens, machte es sich zwischen den Säcken bequem und wurde so – ganz unauffällig – in die Freiheit chauffiert (die „Krone“ berichte). Von ihm fehlt übrigens nach wie vor jede Spur. „Ein Ausbruch ist keine strafbare Handlung, allerdings hat das für den weiteren Vollzug erhebliche Nachteile – bewiesene Unzuverlässigkeit ist immer schlecht“, sagt Oberstleutnant Harald Streicher von der Justizanstalt Klagenfurt.

„Die Justiz hat eben ein langes Gedächtnis“
Früher oder später schnappe man die Kriminellen dennoch wieder: „Manchmal kann es aber auch dreißig Jahre dauern“, erinnert sich Streicher etwa an einen Fall, bei dem ein Kroate nach einem Ausgang nicht mehr in die Außenstelle Rottenstein zurückkehrte. „Er hatte nur drei Monate abzusitzen, nutzte jedoch die Gelegenheit für die Flucht ins Ausland.“ 30 Jahre später wurde er zufällig an der Grenze gefasst. „Die Fahndung war nach all den Jahren noch aufrecht. Die Justiz hat eben ein langes Gedächtnis ...“

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