„Ich hatte im Zivildienst einfach zu viel Zeit und da entsteht Blödsinn“, argumentierte jener 20-Jährige, der sich am Linzer Landesgericht wegen der Androhung eines Amoklaufs im KZ-Gedenkort Mauthausen verantworten musste. Am Ende gab's acht Monate Haft, der junge Mühlviertler muss noch drei Tage zurück in Haft.
Begleitet von einem Justizwachebeamten und Anwalt Andreas Mauhart kam der 20-jährige Angeklagte aus der Justizanstalt Linz, wo er nach der Amokdrohung seit dem 9. September in U-Haft sitzt. Der gelernte Großhandelskaufmann hätte bis 30. September seinen Zivildienst im KZ-Gedenkort Mauthausen ableisten sollen, wurde aber verhaftet, nachdem er einen Amoklauf an seinem Zivildienstort angedroht hatte. Er wolle beim Abschlussfest alle Mitarbeiter erschießen, ein Bild der Pistole seines Vaters gab's als Untermauerung.
„Üblicherweise hat ein Scherz eine Pointe“
„Ich war selbst beim Zivildienst und dabei schwört man dem Dienst an der Waffe ab“, meinte der Staatsanwalt. Dazu, dass der Angeklagte meinte, es sei nur ein Scherz gewesen, meinte der Ankläger: „Üblicherweise hat ein Scherz auch eine Pointe, wo diese ist, muss er erklären.“ „Er will sich schwarz kleiden, eine Fliegerbrille tragen und bei der Abschiedsfeier den Amoklauf durchführen“, habe der Angeklagte genau erklärt. Und er würde alle Bediensteten umbringen.
„Kirche im Dorf lassen“
„Man muss die Kirche im Dorf lassen“, meinte Anwalt Andreas Mauhart, und: „Ein Scherz ist immer im Sinne des Betrachters und benötigt keine Pointe, sonst wäre es ein Witz.“ Außerdem habe es keine echte Amoklaufdrohung gegeben, sondern es wäre eine private Chatgruppe gewesen, in der man sich für die Abschlussfeier als „Mafia“ verkleiden wolle und daher sei die Idee mit der Waffe gekommen. „Es war mäßig intelligent“, meinte Mauhart.
„Es war keine Kurzschlusshandlung“
„Ich hatte im Zivildienst zu viel Zeit und da entsteht viel Blödsinn“, meinte der 20-Jährige als Erklärung, warum er die Aussagen über den Amoklauf tätigte und auch ein Foto der Waffe seines Vaters in seiner Hand verschickte. „Sie hatten im Zivildienst so wenig zu tun, dass sie diesen Blödsinn gemacht haben?“, meinte die Richterin – „Ja“, sagte der Angeklagte knapp. „Das war keine Kurzschlusshandlung“, sagte der Ankläger.
„Vater wollte, dass ich Foto lösche“
„Mein Vater wollte auch, dass ich das Foto mit der Pistole in meiner Hand lösche“, meinte der hagere, sonst unscheinbare Angeklagte kleinlaut und bestritt, dass er dieses Bild ganz gezielt angefertigt habe, als ihm sein Vater erlaubte, dessen Beretta-Pistole einmal in die Hand zu nehmen.
„Es zog sich über mehrere Tage“
„Sie blieben einige Tage auf dem Thema drauf. Dazwischen wird immer gesagt, dass es nicht ernst gemeint ist. Das ist ja typisch für Amokläufer“, warf der Ankläger dem 20-Jährigen vor, der von einem „unbedachten Moment“ sprach. „Aber das war kein Moment, das zog sich über drei Tage“, meinte die Richterin. Es habe sich „aus einem Gespräch entwickelt“ und dann „habe ich nur noch daran denken können“, meinte der junge Mühlviertler. „Mir macht das Angst“, sagte der Ankläger.
Auf alle Zeugen verzichtet
Nach kaum 15 Minuten war die Einvernahme vorbei und auf die Zeugen wurde verzichtet. Die Anwältin der drei anderen Zivis, die sich vom 20-jährigen Ex-Kollegen bedroht fühlten, beantragte, dass der Angeklagte im Fall einer Verurteilung keinen Kontakt mehr zu ihren Mandanten, allen anderen Angestellten der KZ-Gedenkstätte haben dürfe und sich „Mauthausen“ nicht mehr nähern dürfe.
„Holen Sie sich Hilfe, wenn wieder solche Gedanken aufkommen“
„Sollte nur eine klitzekleine Kleinigkeit passieren, werden Sie sofort wieder daheim abgeholt und dann wird's länger dauern“, mahnte der Staatsanwalt im Schlussplädoyer, der dem Angeklagten auch riet, sich Hilfe zu suchen, falls er wieder „solche Gedanken hochkommen“.
Noch drei Tage zurück ins Gefängnis
„Er hat es nicht ernst gemeint. Es war niemals geplant, es zu tun. Daher war es als Scherz gemeint“, argumentiert Mauhart, und: „Er hat es nie lustig empfunden.“ „Es wurde mehr daraus gemacht, als es war auch aufgrund des geschichtsträchtigen Ortes“, argumentierte der Anwalt, der aber die Reaktion der Justiz mit „Betonpfosten auf die Birne“ befürwortete: „Die Zeit, die er gesessen hat, ist mehr als ausreichend.“
Die Richterin sprach dann rasch das Urteil: 8 Monate Haft, davon sieben Monate bedingt auf drei Jahre – das eine Monat „scharf“ hat der Mühlviertler bis auf drei Tage Rest schon abgesessen. „Man kann nicht wissen, wohin das führen kann. Amokläufer sind zurückgezogen und angepasst. Das trifft auf Sie zu“, sagte die Richterin in ihrer Begründung. „Es war jedenfalls eine gefährliche Drohung. Und wenn man ankündigt, dass man alle erschießen werde, dann ist das ein Amoklauf.“
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