Paukenschlag in der Spanischen Hofreitschule: Wie der Aufsichtsrat mitteilte, muss Geschäftsführer Alfred Hudler gehen. Neben den bereits bekannten Vorwürfen seien „weitere gravierende Verfehlungen“ hervorgebracht worden, hieß es. Nähere Details wurden nicht genannt.
Hudler war im Juli wegen Untreue angezeigt worden. Der Vorwurf: Er soll Dienstreisen nicht nur übers Wochenende verlängert haben, sondern auch Frau und Kind auf Kosten der Hofreitschule mitgenommen haben. Der Schaden beträgt um die 15.000 Euro, es gilt die Unschuldsvermutung.
Anonyme Hinweise an Ministerium
Ins Rollen gebracht hatte die Causa mehrere anonyme Hinweise an das zuständige Landwirtschaftsministerium, dem die Hofreitschule unterstellt ist. Die Staatsanwaltschaft Wien leitete daraufhin Ermittlungen ein, Hudler selbst bestritt die Vorwürfe. Auch intern wurde geprüft, der Aufsichtsrat der Wiener Institution startete eine Revision.
Nun teilte der Aufsichtsrat dem Landwirtschaftsministerium mit, dass im Zuge der Prüfung bereits bekannter Verdachtsmomente „gravierende andere Verfehlungen“ hervorgebracht wurden. Man werde daher Hudler mit sofortiger Wirkung „seiner Funktion entheben und entlassen“. Nähere Details zu den neuen Vorwürfen wurden nicht genannt.
Interimistische Führung kommt
Außerdem hat der Aufsichtsrat beschlossen, noch vor dem 19. September 2025 eine interimistische Geschäftsführerin bzw. einen interimistischen Geschäftsführer zu bestellen. Hudler hatte sein Amt als Chef der Hofreitschule und des Lipizzanergestüts Piber im Dezember 2022 angetreten, er war Sonja Klima gefolgt, die zuvor für die Führung der Hofreitschule zuständig war.
Die Spanische Hofreitschule, gegründet 1565, pflegt seit Jahrhunderten die klassische Reitkunst, die dort ausgebildeten Lipizzanerhengste gehören zu den Wahrzeichen Wiens. Jährlich besuchen Hunderttausende die Vorführungen, darunter auch zahlreiche Touristen.
Die „Spanische“ ist gemeinsam mit dem Gestüt Piber seit der Privatisierung 2001 eine Gesellschaft zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes, zuständig ist das Landwirtschaftsministerium. Ein eigenes Bundesgesetz regelt die Zuständigkeit sowie die Ausgliederung aus der öffentlichen Verwaltung.
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