Drei Menschen getötet

Terroranschlag in Solingen: Höchststrafe für Täter

Ausland
10.09.2025 14:34

Im Prozess um den islamistisch motivierten Messerangriff von Solingen in Deutschland mit drei Toten im August 2024 ist der Angeklagte am Mittwoch zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf stellte eine besondere Schwere der Schuld bei dem 27-jährigen Syrer fest.

Die Menschen tanzten auf dem „Festival der Vielfalt“ als das Mitglied des Islamischen Staats (IS) Issa al H. auf die Menschen einstach. Bei der Attacke auf dem Solinger Stadtfest waren am 23. August 2024 drei Menschen getötet und acht weitere schwer verletzt worden. Die Justiz zeigte volle Härte bei dem Fall und stuft H. als besonders gefährlich ein: Er erhält eine lebenslange Freiheitsstrafe. 

Mord mit heimtückischem Vorgehen
Laut Anklage der Bundesanwaltschaft soll der 27-jährige Syrer zumeist gezielt von hinten auf Festbesucher eingestochen haben. Ihm wird deshalb auch Heimtücke mit niedrigen Beweggründen als Schuld angelastet. Er floh und wurde einen Tag später gefasst. Der Anschlag löste deutschlandweit Bestürzung sowie eine Debatte über mögliche Änderungen in der deutschen Flüchtlings- und Asylpolitik aus.

Die Tat im August 2024 löste eine Welle der Bestürzung aus: 

Selbst Verteidigung plädierte für lebenslange Haft
Das Urteil entsprach dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Diese hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung und die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld beantragt, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. Die Nebenkläger schlossen sich an. Die Verteidigung plädierte ebenfalls auf lebenslange Haft und besondere Schwere der Schuld. Der Forderung nach Sicherungsverwahrung schloss sie sich nicht an.

Laut Anklageschrift der Bundesanwaltschaft soll der Angeklagte im Namen der Jihadistenmiliz IS gehandelt haben. Er habe die Tat für den IS begehen wollen, hieß es. Zudem sei es ihm darauf angekommen, dass sich der IS zu seiner Tat öffentlich bekennt. Dies bestätigte das Gericht nun.

„Habe Unschuldige getötet, keine Ungläubigen“
In dem Staatsschutzprozess im stark gesicherten Oberlandesgericht in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt musste sich der Angeklagte seit Mai wegen dreifachen Mordes, zehnfachen versuchten Mordes sowie Mitgliedschaft in dem als ausländische terroristische Organisation eingestuften IS verantworten. Zu Prozessbeginn im Mai legte er ein Geständnis ab: „Ich habe schwere Schuld auf mich geladen. Ich habe Unschuldige getötet, keine Ungläubigen“, sagte der Syrer damals vor Gericht.

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