Ist das erlaubt?

Gestohlene Intim-Fotos von Google nicht gelöscht

Ausland
02.09.2025 16:42

Ist Google verpflichtet, gestohlene intime Aufnahmen dauerhaft aus seinen Suchergebnissen herauszuhalten? Ein Ehepaar durchlebt nach wie vor den reinen Horror: Aus einer privaten Datenbank wurden freizügige Bilder gestohlen – und seit 2023 tausendfach online verbreitet.

Als Menschen aus dem privaten Umfeld über die Suchmaschine auf die lasziven Fotos der Frau stießen, habe die Betroffene umziehen und sich einen neuen Job suchen müssen. Egal, was unternommen wurde: In leicht abgewandelten Versionen seien die Fotos immer wieder auf Porno-Seiten auffindbar – aber auch per Google-Bildersuche, wenn man die Klarnamen des Paares mit expliziten Suchbegriffen kombiniere, erklärt die Organisation HateAid, die die Frau unterstützt.

Nun will die Betroffene per Klage in einem Grundsatzurteil an einem Gericht in München klären lassen, ob die massenhafte Verbreitung rechtens ist. Eine Sprecherin des Landgerichts München I bestätigte auf Nachfrage den Eingang der Klage.

Auf Löschung folgen immer neue Uploads
Ziel der Klage sei, „dass alle bisher gemeldeten sowie kerngleichen Bilder nicht mehr in der Google-Suche angezeigt werden“, teilte die Organisation HateAid, die die Frau unterstützt, mit. „Unsere Klientin ist kein Einzelfall, auch nicht in unserer HateAid-Beratung“, erklärte eine Sprecherin der Organisation. „Bildbasierte sexualisierte Gewalt ist ein andauerndes Problem in unserer Beratung. Dabei ist Google immer wieder relevant.“ HateAid berät und unterstützt als gemeinnützige Organisation Menschen, die im Netz Gewalt ausgesetzt sind.

„Wir verstehen, dass es sehr belastend ist, wenn Inhalte ohne Erlaubnis online geteilt werden“, ...
„Wir verstehen, dass es sehr belastend ist, wenn Inhalte ohne Erlaubnis online geteilt werden“, sagte ein Google-Sprecher.(Bild: the faces - stock.adobe.com)

Im Fall der Klägerin habe HateAid rund 2000 Treffer der Suchmaschine innerhalb von eineinhalb Jahren gemeldet. In der Regel habe Google bei entsprechenden Anträgen die Treffer auch entfernt, die Bilder würden aber „bis heute immer wieder erneut hochgeladen und in der Bildersuche als Suchtreffer angezeigt“, teilte HateAid mit. Man habe Google deshalb aufgefordert, die Aufnahmen und leicht abgewandelte Versionen künftig nicht mehr als Suchtreffer anzuzeigen – dem sei der Konzern aber nicht nachgekommen. Google trage eine Mitverantwortung für die Verbreitung der privaten Bilder, die vor allem auf kleinen Porno-Seiten veröffentlicht worden seien, argumentiert HateAid.

Google sieht „komplexe Herausforderung“
Ein Google-Sprecher sagte, der Kampf gegen die Verbreitung solcher Aufnahmen sei „eine komplexe Herausforderung, die eine Priorität für die Google-Suche ist und bleiben wird“. Google habe deshalb eine Reihe von Schutzmaßnahmen entwickelt, um bei entsprechenden Meldungen zu reagieren. „Wir verstehen, dass es sehr belastend ist, wenn Inhalte ohne Erlaubnis online geteilt werden“, sagte der Google-Sprecher.

Die Kläger argumentieren, dass Google an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gebunden sei. Immerhin verarbeite die Suchmaschine beim Anzeigen der Bilder personenbezogene Daten – und müsse damit auch das in der DSGVO festgehaltene sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“ gewährleisten. Ob der Konzern dazu verpflichtet werden kann, wolle man in einer Grundsatz-Entscheidung vor Gericht klären lassen.

Wann das passieren könnte, blieb zunächst unklar. Zunächst einmal habe Google als Beklagte bis Ende September Zeit, eine Erwiderung auf die Klage einzureichen, sagte eine Gerichtssprecherin. Ein Termin für das Verfahren selbst sei noch nicht festgelegt worden.

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