Ein vergiftetes Klima am Arbeitsplatz bringt für Betroffene oft schwere Folgen mit sich, wie der Fall einer Nordburgenländerin belegt. Hilfe gab es schließlich von der Arbeiterkammer.
Fast 20 Jahre lang arbeitete Maria T. in einem Büro, war geschätzt im Team und rundum zufrieden mit dem Job. Nach einer betrieblichen Umstrukturierung wechselte das Team, ihr Aufgabengebiet wurde zerpflückt und auf andere Personen aufgeteilt. Was folgte, war ein schleichender Absturz.
Es gab weder konstruktive Kommunikation, noch einen zwischenmenschlichen Austausch unter den Mitarbeitern. Das Arbeitsklima war vergiftet. Maria T. fühlte sich ausgeschlossen, überfordert – und wurde krank. Ihre direkte Vorgesetzte ließ keine Gespräche zu und es gab keinen Betriebsrat, der hätte helfen können. Schließlich sah Maria T. keinen anderen Ausweg mehr und verließ das Unternehmen.
Besonders gefährlich ist es, wenn Firmen Mobbing tolerieren, nichts dagegen tun und sogar Schikane oder Ausgrenzung dulden.
AK-Expertin Brigitte Ohr-Kapral
Bild: AK Burgenland
Unternehmen haben eine Fürsorgepflicht
Wenn es zu Mobbing oder schweren Konflikten durch Kollegen oder Vorgesetzte kommt, hat der Arbeitgeber eine gesetzliche „Fürsorgepflicht“. Führungskräfte sind verantwortlich dafür, Probleme im Team frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen dagegenzusetzen. AK-Expertin Brigitte Ohr-Kapral: „Mobbing passiert nicht an einem Tag, es ist ein längerer Prozess.“ Besonders gefährlich werde es, wenn Betriebe dies tolerieren, nichts dagegen unternehmen und sogar Schikane oder Ausgrenzung dulden.
In Österreich gibt es – außer im Beamtendienstrecht – keine gesetzliche Definition von Mobbing. Es gibt aber bestimmte Merkmale, wie konfliktbelastende bzw. feindliche Kommunikation, regelmäßige Angriffe über längere Zeit oder dauernde deutliche Unterlegenheit der betroffenen Person. Brauchen Arbeitnehmer Hilfe, können sie sich an Betriebsräte, Führungskräfte, Arbeiterkammer und Gewerkschaften wenden. Betroffenen wird empfohlen, ein Mobbing-Tagebuch zu führen. Zudem gibt es eine Checkliste mit häufigen Anzeichen, um die Situation einschätzen zu können.
Neustart nach Erkrankung
Für Maria T. ist die Geschichte noch vergleichsweise gut ausgegangen. Die AK verhalf ihr zu Rehabilitationsgeld aufgrund ihrer Erkrankung und beschritt mit ihr den Weg zu Gericht. Arbeitsrechtlich wollte sie nicht gegen die Firma vorgehen. Nach Ablauf des Rehabilitationsgeldanspruches machte sie eine Ausbildung im Sozialbereich, die Büroarbeit ließ sie hinter sich
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