„Für private Zwecke“

Ausnahme für Birkhuhnjagd von Gericht gekippt

Oberösterreich
03.07.2025 11:05

Für private Zwecke wollte ein oberösterreichischer Jagdverband Birkhühner während der Schonzeit entnehmen. Das Land Oberösterreich erteilte eine Ausnahmebewilligung, gegen die eine Tierschutzorganisation aber Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegte – und recht bekam.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gibt Tierschutz Austria in einem Grundsatzverfahren zur Birkhuhnjagd in Oberösterreich recht und erklärt eine Ausnahmebewilligung zur Bejagung geschützter Vogelarten für rechtswidrig.

Ausnahmeregelung gestoppt
Damit stoppt das Höchstgericht eine Ausnahme vom Jagdverbot und rügt darüber hinaus die Bewilligungspraxis der oberösterreichischen Landesregierung scharf. „Das Höchstgericht macht damit unmissverständlich klar: Artenschutz steht über Jagdinteressen”, so Michaela Lehner, Leiterin der Stabsstelle Recht bei Tierschutz Austria.

„Für privaten Zweck“
Im Zentrum des Verfahrens stand eine Ausnahmegenehmigung, die einer Jagdgenossenschaft die Bejagung von Birkhühnern außerhalb der Schonzeit erlauben sollte. In Oberösterreich ist das Birkwild ganzjährig geschont. Begründet wurde dies mit einem „privaten Zweck“ – für den VwGH jedoch gesetzeswidrig.

„Richtungsweisendes Urteil“
„Wer geschützte Arten bejagt, ohne die naturschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten, bricht das Gesetz – das hat nun auch das Höchstgericht bestätigt“, so Michaela Lehner. „Ein Urteil, das somit über Oberösterreich hinaus richtungsweisend ist.”

Vogelschutzrichtline als Grundlage
Der VwGH verweist klar auf die EU-Vogelschutzrichtlinie: Ausnahmen vom Jagdverbot sind nur zu genau bestimmten Zwecken erlaubt und wenn es keine andere Lösung gibt. Diese Kriterien waren hier nicht erfüllt – der „private Zweck“ reicht dafür keinesfalls aus.

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OÖ-Krone
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