Prozess in Graz

Israel-Flagge mit Dolch vom Rathaus geschnitten

Steiermark
18.06.2025 16:30

Zwei Syrer (19) schnitten nicht nur mit einem Dolch die Israel-Fahne am Grazer Rathaus ab – laut Staatsanwaltschaft sollen sie auch brutale IS-Videos von Enthauptungen und anderen schockierenden Taten geteilt haben. Ihre beiden Anwälte sorgen beim Prozess für Irritation mit ihrer Verteidigungslinie.  

Nach dem radikalislamischen Anschlag der Hamas auf Israel im Oktober 2023 wurde aus Solidarität mit Israel am Grazer Rathaus – nach Diskussionen – die israelische Flagge gehisst. Zwei Syrern (19), vorbestraft wegen Raub, Körperverletzung und Schlepperei, passte das laut Staatsanwältin Alexandra Ibler nicht.

Mit einem Dolch machten sie sich auf zum Hauptplatz. Einer der beiden stand Wache, der andere kletterte den Mast hoch und schnitt die Fahne ab. Die mitgebrachte palästinensische Flagge konnten sie nicht mehr hissen, denn die Polizei erwischte sie. Ibler: „Sie haben gegen die Grundwerte unserer Gesellschaft verstoßen!“

„Austria oder Rapid, beides geht nicht“

Laut Staatsanwaltschaft war das noch nicht alles. So sollen sie auch Videos via Social Media, die Enthauptungen zeigen, geteilt haben. Ein Video, in dem ein IS-Gefangener erschossen wird, hätten sie mit „schön“ kommentiert. Hinzu kommen Videos mit IS-verherrlichenden Schlachtgesängen beim Krafttraining im Fitnessstudio.

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Hamas und der IS sind verfeindet. Beides zu unterstützen geht nicht. Man ist ja auch entweder Rapid- oder Austria-Fan. Westliche Jugendliche sperrt man auch nicht ein, weil sie Gangsterrap hören.

Die beiden Verteidiger

Völlig irritierend die Linie der beiden Verteidiger: „Hamas und der IS sind verfeindet. Beides zu unterstützen geht nicht. Man ist ja auch entweder Rapid- oder Austria-Fan. Westliche Jugendliche sperrt man auch nicht ein, weil sie Gangsterrap hören.“

Letztlich folgt in diesem Anklagepunkt ein Freispruch, da die subjektive Tatseite nicht zweifelsfrei nachweisbar gewesen sei. Für die Sachbeschädigung bekommen die jungen Männer jeweils eine Zusatzfreiheitsstrafe zur Vorverurteilung im Ausmaß von 14 Tagen.

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