Völlig verstört und übersät mit Hämatomen, Schürfwunden und Prellungen rettete sich eine 39-jährige Ungarin in Vorarlberg ins Krankenhaus und bat dort um medizinische Hilfe. Vor Gericht relativierte sie die damals getätigten Aussagen und hatte fadenscheinige Erklärungen parat.
Schon öfters soll es zwischen der Frau und ihrem Partner zum Streit gekommen sein. Der Grund: Eifersucht. So auch Ende März des vergangenen Jahres in der gemeinsamen Wohnung in Bludenz. „Sie war damals sehr respektlos und frech zu mir“, berichtet der 32-jährige Hüne im Prozess. Laut ihm soll die attraktive Blondine an besagtem Abend ständig auf ihrem Handy mit anderen Männern gechattet haben. Im Alkohol- und Drogenrausch habe er dann durchgedreht.
„Er hat mich am Hals gepackt und fest zugedrückt, mich durch die Wohnung gezerrt und geschlagen“, erinnerte sich das Opfer bei der polizeilichen Einvernahme. Todesangst habe sie gehabt, geschrien und nur noch ans Überleben gedacht. Insofern sei sie heilfroh gewesen, als die Polizei plötzlich vor der Tür stand, gab die Ungarin weiter zu Protokoll.
Wir hatten vorher Kesselgulasch gekocht. Vielleicht hat sie sich dort irgendwie verletzt.
Eine abenteuerliche These des Angeklagten
Recht abenteuerliche Erklärungsversuche
Im Prozess bekennt sich der Angeklagte zu den Vorwürfen nur teilweise schuldig. Sagt, er habe das Opfer „auf gar keinen Fall“ geschlagen. Woher die Verletzungen der Frau stammen, kann sich der Angeklagte nicht erklären. Zu den Hämatomen und Abschürfungen am Hals der 39-Jährigen sagt er: „Als sie gestürzt ist, habe ich sie am Hals gehalten und ihr wieder auf die Beine geholfen.“ In Sachen Blutergüsse an den Schenkeln gibt er an, dass diese durch den wilden Sex mit ihr entstanden seien. Und in puncto Schürfwunden und Prellungen ist seine These folgende: „Wir hatten vorher Kesselgulasch gekocht. Vielleicht hat sie sich dort irgendwie verletzt.“
Bei ihrer Einvernahme als Zeugin relativiert die einst Gepeinigte plötzlich ihre früheren Angaben. „Er hat mich nicht geschlagen und die Würgemale könnten von der dicken Kette stammen, die ich an jenem Abend trug. Als der Angeklagte mich nämlich am Kapuzenshirt festhielt, hat er vermutlich aus Versehen auch die Kette gepackt.“ Das Ende vom Lied: Die Frau verzichtet auf Schmerzengeld, der Angeklagte auf ein weiteres Leben mit der Dame: „Wir lieben uns, haben aber erkannt, dass wir uns gegenseitig nicht guttun.“ Dass er damals zu einem Polizisten gesagt habe, er werde nach Ablauf des 14-tägigen Betretungsverbotes die Freundin umbringen, bereue er mittlerweile.
Urteil: Körperverletzung und gefährliche Drohung
Der Richter verurteilt den Gewalttäter wegen Körperverletzung sowie gefährlicher Drohung und verhängt eine teilbedingte Geldstrafe in Höhe von 3750 Euro.
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