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Konversionstherapie: Verbot längst überfällig?

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17.05.2025 15:00

Heute endet die Unterstützungsphase für die Europäische Bürgerinitiative gegen Konversionstherapien. Die Initiative fordert ein EU-weites Verbot von Praktiken, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung eines Menschen zu „verändern“. In mehreren Ländern Europas ist das bereits gesetzlich verboten, in Österreich hingegen fehlt ein entsprechendes Gesetz bis heute. 

Dabei gab es im österreichischen Nationalrat bereits mehrfach Vorstöße: 2019 und 2021 sprach sich das Parlament einstimmig für ein Verbot bei Minderjährigen aus. Ein konkreter Gesetzesentwurf wurde 2022 eingebracht, doch aufgrund anhaltender politischer Uneinigkeiten bis heute nicht umgesetzt. Die ÖVP äußerte Bedenken: Könnte ein zu weit gefasstes Verbot auch seelsorgerische oder religiöse Beratungsangebote betreffen – und damit die Religionsfreiheit einschränken?

Zwischen Religionsfreiheit und Schutz vor seelischer Gewalt
Konversionstherapien finden in Österreich weiterhin statt, etwa in Form von sogenannten „Hagiotherapien“ – religiös begründeten Heilungsversuchen, die insbesondere in konservativ-gläubigen Milieus angeboten werden. Hier stellt sich die grundsätzliche Frage nach den Grenzen der Religionsfreiheit: Darf der Staat in religiös motivierte Angebote eingreifen, wenn sie nachweislich psychischen Schaden verursachen? Oder ist das Recht auf Glaubensausübung auch dann zu schützen, wenn es mit modernen medizinischen und menschenrechtlichen Standards kollidiert?

(Bild: Godong -stock.adobe.com)

Kritik von Fachleuten – und erschreckende Fakten
Fachverbände wie der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen oder internationale Gesundheitsorganisationen lehnen Konversionstherapien kategorisch ab. Der Tenor ist eindeutig: Diese Praktiken sind wissenschaftlich widerlegt und gesundheitlich gefährlich. Zahlreiche Studien belegen eine erhöhte Rate von Depressionen, Angststörungen und Suizidversuchen bei Menschen, die solchen Behandlungen ausgesetzt waren. Warum tut sich Österreich also im Vergleich zu anderen EU-Staaten so schwer mit einer klaren Regelung?

Sollte ein Verbot nur für Minderjährige gelten – oder für alle Altersgruppen? Wie lässt sich der Schutz vor psychischer Gewalt mit dem Recht auf religiöse Beratung vereinbaren? Was unterscheidet spirituelle Seelsorge von einer Konversionstherapie – und wo verläuft die Grenze? Welche Verantwortung tragen Eltern, wenn sie ihre Kinder solchen Praktiken aussetzen – und wie sollte der Staat reagieren? Diskutieren Sie mit – wir freuen uns auf Ihre Meinung!

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