Schock für einen jungen Tiroler: Nach dem Reifenwechsel löste sich nach kurzer Fahrt die Radmutter an einem Vorderreifen. Der Lenker blieb unverletzt – am Auto entstand jedoch ein beträchtlicher Schaden. Und diesen bezahlt die Vollkaskoversicherung nicht!
Wie jedes Jahr wechselte Peter G. (Name geändert) auch im letzten Herbst gemeinsam mit seinem Vater die Reifen an den Autos. Auf dem Heimweg kam der Sohn mit seinem Wagen aber nur einen Kilometer weit. Der Wagen musste in eine Werkstatt geschleppt werden.
Kettenreaktion
Ein Gutachter stellte später fest, dass sich die Radmutter gelöst hatte, wodurch der Bremssattel in die Felge flog. In weiterer Folge flog das Rad in den Kotflügel und beschädigte diesen. „Wir haben noch am selben Abend unsere Versicherung verständigt“, schildert die Mutter. Die Familie sei überzeugt gewesen, dass dies ein Fall für die „Vollkasko“ sei. Doch das stellte sich bald als falsch heraus.
Den Schaden, für den die Werkstatt knapp 8500 Euro in Rechnung stellte, lehnte die Versicherung zur Gänze ab. „Trotz mehrmaliger Intervention unsererseits blieb man dabei, es sei ein Betriebsschaden. Wir verstehen die Welt nicht mehr. Man zahlt hohe Prämien, um im Schadensfall doch leer auszugehen. Das ist doch ungerecht“, wandte sich Frau G. an die Ombudsfrau.
Versicherung klärt auf
Nicht immer sei ein Betriebsschaden leicht von einem Unfallschaden zu unterscheiden. Im vorliegenden Fall sei die Sachlage unter anderem aufgrund eines Gutachtens eindeutig, betont die Zürich Versicherung auf unsere Anfrage. Aufgrund des zuvor durchgeführten Reifenwechsels lasse sich rückschließen, dass die Räder nicht mit dem vorgegebenen Drehmoment angezogen wurden.
Betriebsschäden nicht gedeckt
Betriebsschäden, also jene Schäden, die etwa durch einen Bedienungsfehler entstehen, seien auch durch eine Vollkaskoversicherung nicht gedeckt. Bei der nochmaligen Prüfung durch den technischen Dienst sei man jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass zumindest ein kleiner Teil des Schadens übernommen werden und auch auf den vorgesehenen Selbstbehalt verzichtet werden kann. Immerhin ein kleiner Trost.
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