Beharrliche Verfolgung heißt im Gesetz das, was die meisten unter Stalking kennen. Zig Anrufe, ungewollte Liebesbriefe, aber auch persönlicher Kontakt und Gewalt können darunter fallen. Mit bis zu drei Jahren Strafdrohung auch kein Kavaliersdelikt – erklärt Anwalt Sascha Flatz gegenüber der „Krone“.
„Darunter fallen alle Handlungen, die die Lebensführung einer Person beeinträchtigen“, erklärt Anwalt Sascha Flatz den Begriff der beharrlichen Verfolgung, besser bekannt als Stalking. Ob es sich hierbei nun um virtuelle Kontaktaufnahme oder gar persönliche handelt, spielt keine Rolle. Und auch der Zeitraum ist unbedeutend.
Drastisch verschärft wird jedoch die Strafdrohung, sollten sich die Anrufe, SMS und Co. länger als ein Jahr ziehen – der Strafrahmen steigt hier von maximal einem Jahr auf drei Jahre. Flatz rät Opfern auf jeden Fall: „Sofort die Polizei rufen!“
Die Hintergründe und Erklärungen sehen Sie oben im Video!
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