Ein Mühlviertler Elektriker, der 15 Monate lang zu Unrecht Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe bezogen haben soll, musste sich am Montag im Landesgericht Linz verantworten. Nach Rechtskraft des Urteils scheint nun klar: Dieser Betrug hat sich für den 63-Jährigen finanziell jedenfalls nicht ausgezahlt.
Dem aus Oberkappel stammenden 63-Jährigen war in der Anklage schwerer gewerbsmäßiger Betrug zur Last gelegt worden.
Weiter als Elektriker tätig
Obwohl arbeitslos gemeldet, soll der Mann in der Zeit von Februar 2023 bis Juni 2024 weiterhin mit Elektromaterial gehandelt und auch Installationen durchgeführt haben.
Für diese Tätigkeiten stellte er auch Rechnungen aus. Vom Staat soll er in der Zeit jedoch 14.628,06 Euro an finanzieller Unterstützung bezogen haben. Das flog schließlich auf.
Einschlägige Vorstrafen
Vor dem Linzer Einzelrichter zeigte sich der Mühlviertler am Montag reumütig und legte ein Geständnis ab. Da er bereits drei einschlägige Vorstrafen wegen Vermögensdelikten hatte, fiel das Urteil dennoch einigermaßen saftig aus: Der 63-Jährige bekam sechs Monate bedingte Haft aufgebrummt, eine unbedingte Geldstrafe von 240 Euro und muss außerdem 14.628,06 Euro Schadenersatz bezahlen. Das Urteil ist auch bereits rechtskräftig.
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