Ein 27-jähriger Wiener drohte mit Angriffen auf Spitzenpolitiker. Trotzdem lief der Mann lange frei herum. Nur weil er im Mai nicht zu seinem Prozess kam, klickten die Handschellen. Höchste Zeit, wie sich nach einem Gutachten von Gerichtspsychiater Siegfrid Schranz herausstellte – der bei dem Mann eine schwere psychische Erkrankung und eine hohe Gefährlichkeit feststellte. Am Donnerstag wurde endlich verhandelt.
Jener 27-Jährige, der unter anderem mit Hass-E-Mails Bundespräsident Alexander Van der Bellen und Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) mit dem Umbringen bedroht hatte, war im Mai nicht zu seinem Prozess im Wiener Landesgericht erschienen. Damals war nicht ganz zu verstehen, dass der Beschuldigte noch frei war, nach all dem, was ihm von der Staatsanwaltschaft Wien vorgeworfen wird.
Drohungen steigerten sich
Laut Anklage schickte er im Februar 2024 aus Venezuela mehrere E-Mails an eine Polizeiinspektion in Wien. Darin ist etwa zu lesen, dass er „Rache nehmen und den Bastarden das Genick brechen werde. Es wird mit Mord enden“. Zurück in Wien steigerten sich die Drohungen gegen Politiker und Beamte. Festgenommen wurde der einschlägig vorbestrafte Mann schließlich aber nicht wegen seiner Gefährlichkeit, sondern, weil er seinen Prozess geschwänzt hatte.
Die Prognose ist äußerst ungünstig, die Gefährlichkeit hoch.
Gerichtsgutachter Siegfried Schranz
Am Donnerstag wurde er im Wiener Landesgericht vorgeführt. Und da hört sich die Sache schon ganz anders an. Denn der zwischenzeitlich beauftragte Gerichtspsychiater Siegfried Schranz bestätigt eine schwerwiegende und nachhaltige psychische Erkrankung des Drohers: Der Mann leide an paranoider Schizophrenie und einer kombinierten Persönlichkeitsstörung: „Die Prognose ist äußerst ungünstig, die Gefährlichkeit hoch.“ Die Wahrscheinlichkeit, dass er irgendwann zur Umsetzung der Inhalte schreite, sei hoch. „Weil er so unter Druck ist und er denkt, es bleibt ihm nichts anderes übrig.“
Angeklagter will internationales Gericht einschalten
Auch im Prozess wird schnell klar, dass es dem Mann nicht gut geht. Zu den Taten ist er tatsachengeständig. Er sei durch Scheidung, Burnout, Depression und Schulden aus der Bahn geworfen worden. „Das, was sie hier machen, ist schon eine Frechheit. Sie sollten sich schämen“ sind die ersten Sätze, die er in der Verhandlung spricht und dabei den Richter ansieht. Warum er die Mails während seiner Venezuela-Reise geschrieben habe, kann er nur vage beantworten.
Eine Ministerin namens Maria und ein angebliches Leumundszeugnis, das aus Österreich nach Venezuela geschickt wurde und in dem fälschlicherweise behauptet worden sei, dass er Frauen schlage, hätten eine Rolle für die Wut gespielt, die sich in ihm aufgestaut hatte: „Ich war sehr angefressen.“ Mehrfach droht er im Prozess damit, den Fall zum internationalen Gericht und den Senat für 20 Jahre hinter Gitter zu bringen. Die Stimmungslage des Mannes ändert sich in der Verhandlung mehrfach. Mal ist er laut und aufgewühlt, dann wieder sagt er sanft und leise: „Es tut mir leid, dass ich Menschen belästigt habe.“
Einweisung in Anstalt
Nach 90 Minuten wird der Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Aufgrund seiner Gefährlichkeit wird der Wiener zudem in ein forensisch-therapeutisches Zentrum untergebracht.
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