Schwierige Ermittlung

Mord an Janine: Prozess startet diesen Dienstag

Vorarlberg
29.07.2024 07:55
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Im März 2022 wurde die Leiche der 30-Jährigen im Dornbirner Ried gefunden. Schuld am gewaltsamen Tod der Zahnarzthelferin soll ein 28-Jähriger sein. Das mögliche Motiv: Die junge Frau hatte ihm Geld geliehen, das er trotz mehrfacher Aufforderung nicht zurückzahlte.

Kurz zuvor hatte der Vater von Janine G. seine Tochter als vermisst gemeldet. Wenig später sollte sich sein Leben auf einen Schlag ändern. Am 5. Oktober 2022 findet ein Grundstückseigentümer den leblosen Körper der jungen Dornbirnerin. Bekleidet mit T-Shirt und Jeans liegt sie rücklings in einem Entwässerungsgraben im Lustenauer Ried. Bei der Obduktion stellte sich schnell heraus: Die Zahnarzthelferin wurde eiskalt ermordet!

Ermittlungen der Polizei ergeben, dass die junge Frau am Abend des 2. März in der Wohnung des Zweitangeklagten in Lustenau gefeiert hatte, später ging es nach Fußach, wo Gras geraucht und getrunken wurde. Nach ein paar Stunden fährt Janine G. gemeinsam mit ihrem mutmaßlichen Mörder und dem Wohnungseigentümer zurück nach Lustenau.

Verdächtige beschuldigten sich gegenseitig
Über die dortigen Vorfälle hatten die beiden Angeklagten ganz unterschiedliche Versionen parat. Nach der Aussage des Zweitangeklagten soll der mutmaßliche Mörder die Tat mit den Worten „Ich breche ihr jetzt das Genick“ angekündigt haben. Nachdem dies misslungen sei, habe er die Frau mehrere Minuten lang gewürgt und „Stirb endlich!“ gebrüllt. Erst als sie sich nicht mehr gerührt habe, hätte der Erstangeklagte von ihr abgelassen. Janine G. muss – so das Ergebnis der Gerichtsmediziner – bewusstlos am Boden liegend an ihrem eigenen Erbrochenen erstickt sein.

Bereits einen Tag nach dem Leichenfund wird der mutmaßliche Mörder von der Polizei einvernommen und verhaftet. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft, leugnet aber den Mord, den sein Freund begangen haben soll. Der Zweitangeklagte wird einen Tag später verhaftet und am 19. März 2022 wieder aus der U-Haft entlassen. Während seiner Einvernahmen belastet er wiederum seinen Freund schwer. Gegen diesen sprechen bisher DNA-Spuren unter den Fingernägeln der Ermordeten und die Tatsache, dass er sich offenbar eine größere Geldsumme von der Zahnarzthelferin geliehen, aber trotz mehrfacher Intervention nicht zurückgezahlt hatte.

Die Ermittlungen dauerten an, verschiedene Experten, wie beispielsweise Gerichtspsychiater Reinhard Haller oder Gerichtsmediziner Walter Rabl wurden zurate gezogen.

Erst im März 2024 erhob der zuständige Staatsanwalt Anklage gegen die beiden Männer. Während sich der Erstangeklagte ab Dienstag wegen Verdacht des Mordes und Störung der Totenruhe verantworten muss, geht es für den Zweitangeklagten um Unterlassung der Verhinderung einer Straftat und ebenfalls um Störung der Totenruhe. 

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